Liebe Hood-Händler,
seit 2019 ist Hood.de als Online-Marktplatz im Rahmen der Marktplatz-Haftung verpflichtet, von allen Händlern eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) und eine Bescheinigung nach §22f UStG darüber zu verlangen, dass Sie in der EU steuerlich registriert sind. Hierdurch sollen Umsatzsteuerausfälle unterbunden werden. Siehe hierzu unsere News vom 31. Januar 2019: Änderung aufgrund des neuen § 22f UStG
Ab 1. Juli 2021 gelten aufgrund von Gesetzesänderungen neue Nachweispflichten: Die Bescheinigung nach §22f UStG ist nicht mehr erforderlich. Stattdessen benötigen alle Händler, die auf Online-Marktplätzen wie Hood.de verkaufen, eine gültige Umsatzsteuer- Identifikationsnummer (USt-IdNr.).
Bisherige Ausnahmeregelungen für Kleinunternehmer und Diffenrenzbesteuerte gelten somit nicht mehr. Für diese Händler war es bisher ausreichend die Bescheinigung nach §22f UStG zu hinterlegen und ihre Steuernummer anzugeben. Auch hier ist nun die Angabe einer USt.-IdNr. erforderlich.
Ihre nächsten Schritte:
Verfügen Sie bereits über eine USt-IdNr.?
- Prüfen Sie bitte, ob Sie diese Nummer bereits in Ihrem Hood-Konto und in im Impressum Ihres Hood-Shops hinterlegt haben.
- Stellen Sie außerdem sicher, dass die Daten (Name, Anschrift, USt-IdNr.) auf Ihrem Bescheid des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) über die Erteilung Ihrer USt-IdNr. mit den Angaben in Ihrem Hood-Konto übereinstimmen.
Verfügen Sie bisher über keine USt-IdNr.?
- Sie können die USt.-IdNr. für Ihr Unternehmen beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) beantragen: Vergabe der USt.-IdNr.
- Sobald Sie Ihre Nummer erhalten haben, hinterlegen Sie sie bitte umgehend in Ihrem Hood-Konto und im Impressum Ihres Hood-Shops.
In einer Übergangsphase bis zum 15. August können Sie auf Hood.de weiterhin ohne Angabe einer USt-IdNr. verkaufen, wenn Sie die bis zum 30. Juni gültigen Voraussetzungen erfüllen.
Zu Sonderfällen und Händlern mit Sitz außerhalb Deutschlands informieren wir in Kürze.
Ihr Hood-Team