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Unser Partner Der Grüne Punkt informiert

 

 

Was ist das Verpackungsgesetz?

Das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) gilt für alle Vertreiber, die Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Deutschland in den Verkehr bringen (die sogenannten „Hersteller“). Wer also mit Ware befüllte Verkaufs- und Umverpackungen, die typischerweise beim Endverbraucher als Abfall anfallen, über Online-Shops verkauft oder anders in Umlauf bringt, gilt als Hersteller und ist gesetzlich verpflichtet, die Verkaufs- und Umverpackungen bei einem System wie dem Grünen Punkt zu beteiligen (landläufig auch „lizenzieren“ genannt). „Der Grüne Punkt“ ist Marktführer unter den Systemen und treibt seit 1990 aktiv die Kreislaufwirtschaft voran. Wer bisher zum Beispiel über seinen Online-Shop beteiligungspflichtige Verkaufspackungen in Umlauf gebracht hat, muss diese also auch nach dem neuen Verpackungsgesetz weiterhin beteiligen; auch wer beim eigenen Online-Shop dachte, dass das Versandvolumen an Verpackungen für eine Beteiligung an einem dualen System zu gering sei, muss jetzt ebenfalls reagieren. Weder die noch bis zum Jahresende geltende Verpackungsverordnung (VerpackV) noch das neue VerpackG sehen diesbezüglich eine Mengenbegrenzung nach oben oder unten vor.

Typische beteiligungspflichtige Verpackungen, die beim Online-Handel anfallen, sind

  • die Kartonagen
  • das Füllmaterial zum Warenschutz wie die Luftpolsterfolie,
  • die Verpackung, die die Importware umgibt (z.B. Kunststofffolie um Schal) bzw.
  • die Verpackung, mit der der Online-Händler selbst die Verkaufsware einschlägt.

Der Grüne Punkt hilft weiter

Eine gute Hilfestellung durch den Dschungel von Systembeteiligung und Registrierung ist das neue Video vom Grünen Punkt zum VerpackG.  In nur  knapp drei Minuten wird der gesamte Prozess verständlich erläutert: wie man seine Mengen beim Grünen Punkt rechtssicher beteiligt, sich bei der Stiftung Zentrale Stelle registriert und warum das Ganze so wichtig ist. Dann sollte alles klappen. 

 

Was muss ich tun?

! Wichtig: Nach dem neuen VerpackG reicht es nicht mehr aus, sich nur bei einem dualen  System wie dem Grünen Punkt zu beteiligen. Jetzt besteht ebenfalls die Pflicht, sich bei der neu geschaffenen Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister zu registrieren und dort die notwendige Registrierungsnummer zu beantragen. Hier laufen dann ab 2019 alle Fäden zusammen, denn die Zentrale Stelle prüft sowohl die Einhaltung der Pflichten auf Seiten der Online-Händler als auch auf Seiten der Systeme. Um bestmöglich für das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) aufgestellt zu sein, empfiehlt sich die Registrierung bereits im laufenden Jahr 2018, bevor das Gesetz in Kraft tritt.

Die nötige Registrierungsnummer können Sie rechtzeitig vor dem 1. Januar 2019 bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister unter www.verpackungsregister.org beantragen. Diese müssen Sie dann Ihrem dualen System bekannt geben. Bevor Sie ab dem 1.1.2019 zum ersten Mal mit Ware befüllte Verpackungen verschicken, müssen Sie sich spätestens dort registriert haben. Denn als nicht ordnungsgemäß registrierter Hersteller dürfen Sie grundsätzlich keine systembeteiligungspflichtigen Verpackungen in Umlauf bringen, kurz: es gilt dann ein Vertriebsverbot!

Die Registrierungspflicht gilt für Produzenten mit Sitz in Deutschland genauso wie für Importeure und für Sie als Online-Händler. Alle sind „Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen“ und gelten nach dem Gesetz als Vertreiber, die Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringen.

Systembeteiligung und Registrierung muss der Online-Händler selbst erledigen.

Wer sich schon jetzt für den Grünen Punkt als Vertragspartner entschließt, kann bereits heute online seine Verpackungsmengen über das Kundenportal melden, und die verpflichtende Registrierungsnummer nachreichen:


Kontakt 

Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH
Ein Unternehmen der DSD - Duales System Holding GmbH & Co. KG

Frankfurter Straße 720-726
51145 Köln-Porz-Eil

Telefon: 0 22 03/9 37-557
Telefax: 0 22 03/9 37-397
anfrage(at)gruener-punkt(dot)de

www.gruener-punkt.de

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