Richtlinien zur Angebotsgestaltung
- Was darf auf Hood.de angeboten werden? Bitte informieren Sie sich bevor Sie einen Artikel einstellen sehr genau, ob das Angebot auf Hood.de auch gestattet ist. Eine ausführliche Liste mit Beispielen finden Sie in unseren Richtlinien für Artikel.
- Die Artikelbezeichnung darf grundsätzlich nichts anderes aussagen als die Artikelbeschreibung oder auch das Artikelbild. Jegliche Art der Irreführung ist untersagt.
- Jedes Angebot muss auf den Verkauf eines (konkret benannten) materiellen oder immateriellen Gutes abzielen. Reine Werbeinserate oder Informationstexte einzustellen ist untersagt. Ebenso ist es nicht gestattet in einem Angebot auf Hood für einen externen Verkauf zu werben. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein nicht-verifizierter Verkäufer einen Sofortkauf anbietet.
- Der vom Verkäufer festgelegte Sofortkaufpreis bzw. das Höchstgebot bei einer Auktion muss dem Endpreis für den Artikel entsprechen. Der Kauf eines Artikels darf grundsätzlich nicht an einen zusätzlichen Vertragsabschluss (bspw. Leasingvertrag) gebunden sein (es sei denn, der Artikel ist in eine hierfür vorgesehene Kategorie wie "Handyverträge" eingestellt).
- Ein Verkaufsangebot ist sachlich zu beschreiben. Auf Hood ist die Verwendung von beleidigender und vulgärer Sprache generell untersagt. Dies gilt somit auch für Artikelnamen und Artikelbeschreibungen. Die Verunglimpfung Dritter kann zum sofortigen Ausschluss von der Plattform führen.
- Verwendung von HTML-, CSS- und JavaScript-Code
Bei Verwendung von HTML- und CSS-Code zur Gestaltung von Angeboten ist im Code entsprechend zu definieren, dass eine Anwendung nur auf den Bereich der Artikelbeschreibung erfolgt und die Informationen und Grundelemente der Hood-Seiten unberührt bleiben. Skriptsprachen wie JavaScript oder weitere Funktionen und aktive Inhalte dürfen nur von Verkäufern eingebunden werden, die einen Platin-Shop auf Hood.de betreiben und ihr PayPal-Konto verknüpft haben. Ausgenommen sind Videos der Plattform youtube, die von allen Verkäufern eingebunden werden dürfen, insofern diese explizit der reinen Beschreibung eines Artikels dienen.
- Unverschlüsselte Elemente (http)
Sollten Sie externe Elemente wie CSS, JavaScript oder Bilder in Ihre Artikelbeschreibung einbinden, so nutzen Sie hierzu bitte ausschließlich URLs mit SSL-Verschlüsselung (https). Das Aufrufen von unverschlüsselten Skriptelementen wird vom Browser unterbunden und unverschlüsselte Bild-Links können Probleme verursachen, da Hood seine Produktseiten immer https-verschlüsselt ausliefert.
- Verwendung von Links
Grundsätzlich ist es untersagt, Verlinkungen (oder auch Teile von Links) auf externe Webseiten in Hood-Angebote einzufügen. Insbesondere ist es nicht gestattet durch Verlinkung Angebote zu bewerben, die nicht auf Hood gelistet sind. Auch darf die Beschreibung eines Angebotes nicht durch Verlinkung auf externe Webseiten geschehen. Alle Informationen über einen Artikel sowie alle Bestandteile des Kaufvertrags sind auf der Hood-Angebotsseite zu hinterlegen. Ausgenommen von dieser Regel sind Handyverträge sowie Verträge in der Kategorie TV & Video.
Gestattet sind Verlinkungen zu weiteren Hood-Seiten des Anbieters wie Angeboten, Bewertungsprofil, Über Mich, Hood-Shop. Auch dürfen ergänzende Informationen zum Artikel wie bspw. Herstellerinformationen, extern abgelegte Artikelbilder, Bedienungsanleitungen oder Informationen zu gesetzlichen Vorschriften durch externe Links hinzugefügt werden. Ein zusätzlicher Link zu einer externen Homepage des Verkäufers in dessen Hood-Angeboten ist nur gestattet, wenn diese Webseite keinen Verkauf außerhalb von Hood.de zum Ziel hat und wenn der Verkäufer von seiner Homepage wiederum auf www.Hood.de zurück verlinkt.
- Verwenden Sie für Ihre Angebotsbeschreibung Bilder, Texte oder weitere Dateien, welche Sie nicht selbst erstellt haben oder für die Sie keine Rechte besitzen, so verletzen Sie eventuell Rechte Dritter. Es ist untersagt, beim Einstellen von Angeboten Inhalte, wie Artikelbilder oder Artikelbeschreibungen, von Dritten ohne deren Einwilligung zu nutzen.
Richtlinien für Bilder
Jedem Angebot ist mindestens ein Bild beizufügen, das den Zustand und die Eigenschaften des angebotenen Artikels genau dokumentiert. Es ist untersagt, Bilder zu verwenden, die nicht den eigenen Artikel abbilden und somit irrführend wirken können, sowie Fotos ohne Nutzungsrecht des Urhebers zu verwenden. Bilder dürfen zum Schutz von eigenen Bildrechten mit einem Wasserzeichen versehen sein (bspw. dem Firmennamen oder Hood-Mitgliedsnamen). Weitere Texte, Rahmen und grafische Elemente sind in Artikelbildern nicht gestattet. Insbesondere dürfen Bilder nicht zu Marketingzwecken für externe Webseiten und Angebote missbräuchlich verwendet werden.
Gewerbliche Anbieter
Mitglieder, die gewerblich handeln, sind unter anderem verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zu erteilen und insbesondere gegenüber Verbrauchern über das gesetzliche Widerrufsrecht zu belehren und ein ordnungsgemäßes Impressum gemäß den Vorgaben des Telemediengesetzes (TMG) zu implementieren. Verkäufer, die im gewerblichem Umfang anbieten, haben den Status ihres Mitgliedskontos auf Hood.de als "gewerblich" zu kennzeichnen. Eine falsche Angabe des Verkäuferstatus kann zum dauerhaften Ausschluss von Hood.de führen kann.
Mehrfacheinstellungen
Die Einstellung von identischen oder ähnlichen Artikeln, die parallel laufen, ist zu unterlassen. Dies gilt für Mehrfacheinstellungen in gleichen oder verschiedenen Kategorien. Jeder Artikel darf nur einmal eingestellt werden, um die Übersichtlichkeit in den einzelnen Kategorien zu erhalten. Wenn Sie mehrere identische Artikel anbieten möchten, so geben Sie bitte in das Feld "Anzahl" im Verkaufsformular die Stückzahl ein, die Sie veräußern möchten.
Kategorienzuweisung
Jedes Angebot ist in die für den Artikel passende Kategorie einzustellen. Hood behält sich vor, falsch zugewiesene Angebote in eine passende Kategorie einzusortieren oder zu löschen.
Gebühren für Zahlungsdienstleister
Bietet ein Verkäufer die Zahlung über einen externen Zahlungsdienstleister wie Amazon Pay, PayPal, oder Klarna an und werden diesem vom Zahlungsdienstleister für den Zahlungsempfang Gebühren berechnet, so hat der Verkäufer diese Gebühren vorab in seine Artikelpreise einzukalkulieren. Dem Käufer dürfen bei Inanspruchnahme des Zahlungsdienstes keine Zusatzkosten auferlegt werden, auch nicht, wenn diese vorher ausgewiesen worden sind.