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HOOD SPONSORED PRODUCTS NUTZUNGSBEDINGUNGEN

Präambel

Die Hood Media GmbH, Unternehmenssitz Antoniterstr. 19, 50667 Köln (im Folgenden „Hood“), betreibt auf der Website www.Hood.de (im Folgenden „Hood.de“) eine Verkaufsplattform (im Folgenden „Marktplatz“ genannt), über welche sie zum einen selbst Waren an Endkunden* vertreibt und zum anderen als Vermittler von Kauftransaktionen durch Drittanbieter (im Folgenden „Händler“) auftritt.

Darüber hinaus erbringt Hood im Rahmen des Betriebs des Marktplatzes u.a. auch Marketingdienstleistungen. Dazu gehört auch das sog. „Sponsored Product-Programm“, durch das Hood Händlern auf dem Marktplatz die Möglichkeit bietet, Ihre Produkte zu bewerben. Diese Nutzungsbedingungen bestimmen den Leistungsumfang des Sponsored Product-Programms sowie die dabei entstehenden Rechte und Pflichten. Sie sind Bestandteil der Allgemeinen Nutzungsbedingungen von Hood. Im Konfliktfall zwischen den Allgemeinen Nutzungsbedingungen und diesen Nutzungsbedingungen gehen diese Nutzungsbedingungen vor. Durch die Nutzung des Sponsored Product-Programms stimmen Sie dieser Richtlinie und den Nutzungsbedingungen zu.

*In diesen Nutzungsbedingungen wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit ausschließlich die männliche Form verwendet. Sie bezieht sich auf Personen jeden Geschlechts.

Inhalt

1 Gegenstand des Sponsored Products-Programms

2 Leistungen und Rechte von Hood

3 Teilnahme und Zugang

4 Bietverfahren und Ausspielung von Produktwerbung

5 Zahlungsbedingungen

6 Allgemeine Rechte und Pflichten des Händlers

7 Nutzungsrechte

8 Freistellung

9 Sanktionen bei Regelverstößen

10 Kaufabwicklung, Gewährleistung und Haftung

11 Kommunikation, Textform

12 Datenschutz und Vertraulichkeit

13 Dauer und Kündigung

14 Streitbeilegung

15 Aufrechnung

16 Anwendung deutschen Rechts, Gerichtsstand

17 Sonstiges

 

 

1 Gegenstand des Sponsored Products-Programms

1.1 Im Rahmen des Sponsored Products-Programms können in einem Bietverfahren keywordbasierte Kampagnen erstellt und so Werbeflächen auf Hood.de für auf dem Marktplatz angebotene Produkte gebucht werden (im Folgenden „Dienste“). Im Rahmen dieser Werbeflächen erfolgt eine Darstellung des von dem Händler beworbenen Produkts, welche über einen klickbaren Link mit dem entsprechenden Produktangebot des Händlers verbunden ist.

1.2 Das Ausspielen der Produktwerbung im Rahmen der angebotenen Dienste erfolgt im Rahmen eines unter Ziff. 4 näher erläuterten CPC (= cost per click) basierten Bietverfahrens.

1.3. An dem Sponsored Products-Programm können neben Händlern auch Hersteller und Lieferanten (im Folgenden gemeinsam „Hersteller“) und Hood selbst teilnehmen. Hood behält sich zudem vor, weitere natürliche oder juristische Personen zur Teilnahme zuzulassen, z. B. Agenturen, welche die Kampagnenbetreuung für Hersteller oder Händler übernehmen.

 

2 Leistungen und Rechte von Hood

2.1 Hood stellt auf der Website des Marktplatzes Werbeflächen in begrenzter Anzahl zur Verfügung.

2.2 In der Gestaltung der Dienste und deren Funktionalitäten ist Hood grundsätzlich frei. Hood behält sich das Recht vor, die Dienste zu erweitern, die bisherigen Dienste zu verändern oder Verbesserungen vorzunehmen, sofern diese Veränderungen für den Händler zumutbar sind. Insbesondere behält sich Hood vor, Werbeflächen auch innerhalb der entsprechenden Marktplatz-App zur Verfügung zu stellen.

2.3 Hood ist berechtigt, Leistungen und/oder Leistungsteile im Rahmen der Dienste durch Dritte zu erbringen beziehungsweise Dritte mit der Erbringung der Leistungen beziehungsweise der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen zu beauftragen.

 

3 Teilnahme und Zugang

3.1 Zur Nutzung der Dienste sind grundsätzlich alle Händler berechtigt, die sich als solche auf dem Marktplatz erfolgreich registriert haben und dort Produkte anbieten. Die Nutzung der Dienste erfolgt grundsätzlich nach Freischaltung einer entsprechenden Funktion im Händler-Konto, einer gesonderten Registrierung bedarf es insofern nicht.

3.2 Durch den Abschluss des Anmeldeprozesses gibt der Händler ein verbindliches Angebot über die Nutzung der Dienste ab. Hood entscheidet nach eigenem Ermessen, ob das Angebot angenommen wird oder nicht. Mit Freischaltung des Zugangs zu den Diensten im Händler-Account durch Hood, welche die Annahme des Angebots darstellt, kommt der Vertrag über die Nutzung der Dienste unter Maßgabe der vorliegenden Nutzungsbedingungen zustande.

 

4 Bietverfahren und Ausspielung von Produktwerbung

4.1 Im Rahmen der Erbringung der Dienste nimmt der Händler an einem Bietverfahren teil, bei welchem das Klickpreis-Gebot des Händlers maßgebend ist. CPC (=cost per click) bedeutet, dass ein Händler für das Anklicken seiner Produktwerbung einen von ihm festgelegten Preis zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer maximal zu zahlen bereit ist. Die Vergütung von Hood durch den jeweiligen Händler richtet sich dabei nach dem sog. „Second-Best Prinzip“: Wird die Produktwerbung des Händlers angeklickt, wird dafür eine Vergütung in der Höhe des zweithöchsten auf das entsprechende Keyword abgegebenen Gebotes zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer fällig. Hintergrund ist, dass für jedes Keyword einzeln ein Gebot abgegeben wird. Der Preis kann variieren, je nachdem welches Gebot andere Händler in dem Moment für das gleiche Keyword bieten.

4.2 Die Abwicklung der Klickmessung erfolgt durch Hood und bildet gleichzeitig die maßgebende Grundlage für die zu zahlende Vergütung. Die Parteien sind sich insoweit darüber einig, dass die statistische Ermittlung der abrechnungsrelevanten Daten (Klicks unter anderem) zum Teil gewissen Messschwankungen unterworfen ist und von den tatsächlichen Zahlen abweichen kann. Der Händler billigt Hood insoweit eine Toleranz-Abweichung von zehn (10) Prozent der ermittelten Klicks im jeweils relevanten Abrechnungszeitraum zu – das heißt wird eine Abweichung geltend gemacht, die zu einer Verringerung eines Vergütungsanspruchs von bis zu zehn (10) Prozent führt, ist diese unbeachtlich. Sollte eine Partei die Berechtigung der in Rechnung gestellten Vergütung darüber hinaus in Zweifel ziehen, bleibt die Vergütung in Höhe der gewährten zehn (10) Prozent Toleranz-Abweichung sowie die unbestrittenen Beträge gleichwohl zur Zahlung fällig. Die angezweifelten Beträge werden dann mit abschließender Stellungnahme durch Hood, je nach Ergebnis der Prüfung, storniert oder fällig. Verweigert der Händler erforderliche Unterstützungs- oder Mitwirkungshandlungen bei der Ermittlung der tatsächlichen Zahlen, ist Hood berechtigt, nach vorheriger Fristsetzung von wenigstens sieben (7) Tagen die erbrachten Leistungen vollständig abzurechnen.

4.3 Für die Ausspielung der jeweiligen Produktwerbung ist insbesondere der vom Händler im Rahmen seines Klickpreis-Gebotes hinterlegte CPC (cost per click) maßgebend. Ein Anspruch des Händlers auf Ausspielen seiner Produktwerbung besteht indes nicht. Insbesondere können im Rahmen des Bietverfahrens neben dem CPC auch weitere Faktoren, wie bspw. die Relevanz der Anzeige für das Keyword (d. h. ob das Keyword tatsächlich zu dem beworbenen Produkt passt), die Anzahl der konkurrierenden Anzeigen und die Performance des beworbenen Produktes berücksichtigt werden. Eine bestimmte Position oder ein Rang der Produktwerbung wird nicht gewährleistet.

4.4 Die Ausspielung der Produktwerbung findet nur statt, wenn die Produkte des betreffenden Händlers zu dem entsprechenden Zeitpunkt auch tatsächlich auf dem Marktplatz angeboten werden, beziehungsweise verfügbar sind.

 

5 Zahlungsbedingungen

5.1 Die von Hood erbrachten Leistungen werden monatlich in Rechnung gestellt und sind sofort fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch. Die Abrechnung erfolgt durch Lastschrifteinzug von dem durch den Kunden hinterlegten Bankkonto. Hood behält sich vor, dem Kunden auch andere Zahlungsmöglichkeiten zur Auswahl zu stellen, insbesondere die Abrechnung durch Abzug der aus diesem Vertrag geschuldeten Vergütung von den auf dem Treuhandkonto für den Händler eingegangenen Beträgen vor der Auszahlung auf dessen Konto oder die Abrechnung durch Abbuchung der hinterlegten Kreditkarte. Hood ist ferner jederzeit berechtigt, von dem Händler die Überweisung der fälligen Vergütung auf eine von Hood zu benennende Bankverbindung zu verlangen, insbesondere wenn ein Abzug nach S. 3 nicht möglich sein sollte. Das Zahlungsziel beträgt in diesem Fall sieben (7) Tage.

5.2. Bei Zahlungsverzug oder begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit oder Zahlungsfähigkeit des Händlers ist Hood – unbeschadet aller sonstigen Rechte – befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Leistungen zu verlangen. Mit Eintritt des Verzuges, egal aus welchem Grund, ist Hood berechtigt, bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher offenen Rechnungspositionen die Leistung zu stoppen, bzw. den Zugang zu sperren.

5.3 Überdies ermächtigt der Händler Hood widerruflich, soweit nichts anderes vereinbart ist, die von ihm zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten des im Nutzungsvertrag benannten Referenzkontos mittels Lastschrift einzuziehen, sollte ein Abzug nach Ziff. 5.1 S. 3 nicht möglich sein. Der Widerruf der Einzugsermächtigung berechtigt Hood zur außerordentlichen Kündigung.

5.4 Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen sind gegenüber Hood in Textform (per E-Mail an: [email protected]) zu erheben. Die Rechnungen gelten als vom Händler genehmigt, wenn ihnen nicht drei Wochen nach Zugang widersprochen wird.

 

6 Allgemeine Rechte und Pflichten des Händlers

6.1 Die Händler haben die Möglichkeit, im Rahmen der entsprechenden Einstellungen Werbekampagnen zu erstellen und u.a. die Laufzeit der Kampagne, das entsprechende Budget, welches sie hierfür aufwenden möchten, sowie die entsprechenden Keywords festzulegen, bei welchen Ihre Anzeigen erscheinen sollen.

6.2 Der Händler garantiert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten bzw. genutzten Inhalte sowie die angebotenen bzw. beworbenen Artikel nicht gegen gesetzliche Vorgaben oder die guten Sitten verstoßen und insbesondere den einschlägigen wettbewerbsrechtlichen, telemedienrechtlichen sowie rundfunkrechtlichen Anforderungen an die Gestaltung von medialen Inhalten beziehungsweise Kennzeichnung von Inhalten entsprechen.

6.3 Die Rechte und Pflichten der Händler gemäß den HoodPay Nutzungsbedingungen sowie die Regelungen des mit Hood abgeschlossenen Nutzungsvertrages bezüglich der Nutzung des Marktplatzes bleiben unberührt und finden insoweit uneingeschränkt Anwendung.

 

7 Nutzungsrechte

7.1 Der Händler garantiert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten bzw. genutzten Inhalte sowie die angebotenen bzw. beworbenen Artikel frei von Rechten Dritter sind, bzw. er über entsprechende Rechte der Rechteinhaber (Fotografen, Designer, abgebildete Personen, Texter, Markeninhaber, etc.) zur Nutzung und Einräumung entsprechender Rechte in den Lieferländern verfügt. Für die Rechtmäßigkeit der Speicherung und das Vorhalten der Daten, die im Rahmen der ausgespielten Produktwerbung erscheinen und vom Händler auf dem Marktplatz gespeichert und dort bestimmungsgemäß weiter bereitgehalten werden, ist allein der Händler verantwortlich. Er hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass er auch für die fortgesetzte Speicherung und/oder wiederholte Nutzung über entsprechende Rechte verfügt bzw. die Löschung von Daten veranlasst, sobald die Rechte ablaufen oder sich herausstellt, dass diese nicht oder nicht im erforderlichen Umfang bestehen.

7.2 Der Händler überträgt Hood ein unentgeltliches, nicht ausschließliches, örtlich und zeitlich unbeschränktes, unterlizenzierbares und übertragbares umfassendes Nutzungsrecht zur Verwendung, Vervielfältigung, Vorführung, Darstellung und Verbreitung aller zur Verfügung gestellten Materialien, wie beispielsweise Bilder, Texte, Beschreibungen, einschließlich des Rechtes, diese Inhalte in Printmedien, online, auf CD-ROM, etc. – auch zu Werbezwecken – zu publizieren. Der Händler ist verpflichtet, die Rechtekette einschließlich der Befugnis zur Nutzungsrechteübertragung jederzeit schriftlich nachweisen zu können und diese Hood auf erstes Anfordern zur Verfügung zu stellen.

7.3 Erlangt Hood Kenntnis davon, dass die zur Verfügung gestellten Informationen und Materialien oder die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung veröffentlichten Inhalte gegen gesetzliche Bestimmungen, Rechte Dritter oder die guten Sitten verstoßen oder besteht ein entsprechender Verdacht, ist Hood zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags berechtigt und kann eine umgehende Löschung der veröffentlichten Inhalte verlangen beziehungsweise diese selbst vornehmen.

7.4 Endet die Berechtigung des Händlers oder stellt sich heraus, dass eine solche zu keinem Zeitpunkt bestand, wird er Hood unverzüglich nach Kenntniserlangung und rechtzeitig vor Ende der Berechtigung, informieren.

7.5 Überdies ist der Händler im Falle von Auseinandersetzungen mit Dritten, zum Beispiel bei Abmahnungen, verpflichtet, Hood auf erstes Anfordern alle die Auseinandersetzung betreffenden und zur Verteidigung notwendigen Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Zudem hat der Händler alle Handlungen zu unterlassen, die der Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten zuwiderlaufen. Der Händler ist insbesondere verpflichtet, im Falle von markenrechtlichen oder urheberrechtlichen Abmahnungen unverzüglich die Informationen zu den jeweiligen Rechteketten bekanntzugeben und dazu Belege in schriftlicher Form zur Verfügung zu stellen.

 

8 Freistellung

Der Händler stellt Hood auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen und Belastungen frei, die Dritte – gleich aus welchem Rechtsgrund – gegen Hood wegen der Verletzung Ihrer Rechte oder wegen Rechtsverstößen auf Grund der vom Händler eingestellten und zu verantwortenden Angebote und/oder Inhalte und/oder in Bezug auf die Vertragserfüllung vorgesehenen Waren und Leistungen geltend machen. Der Händler übernimmt diesbezüglich die notwendigen Kosten aller hierdurch notwendigen Maßnahmen, einschließlich der notwendigen Kosten einer dadurch verursachten Rechtsverteidigung von Hood. S. 1 und 2 gelten nicht, soweit die Rechtsverletzung vom Händler nicht zu vertreten ist. Die vorstehende Verpflichtung gilt auch zugunsten der Organe und Mitarbeiter von Hood.

 

9 Sanktionen bei Regelverstößen

9.1 Soweit Hood einen begründeten Verdacht hat, dass ein Händler gegen seine vertraglichen Pflichten, auch soweit diese durch die vorliegenden Nutzungsbedingungen begründet werden, Vorgaben aus den sog. Hilfsseiten, Rechte Dritter, das Gesetz oder die guten Sitten verstößt, kann Hood darauf nach eigenem Ermessen – unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des betroffenen Händlers – wie nachfolgenden aufgezählt reagieren.

  • Hood verwarnt den Händler;
  • Hood sperrt und/oder entfernt vom Händler beworbene Angebote oder Inhalte;
  • Hood beschränkt die Berechtigung des Händlers zur Nutzung der Dienste;
  • Hood sperrt die Nutzung der Dienste;
  • Hood sperrt die Nutzung der Dienste und spricht die außerordentliche Kündigung gegenüber dem Händler aus, wenn Hood die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses aufgrund des Regelverstoßes und unter Abwägung der Interessen von Hood und des Händlers nicht zugemutet werden kann.

Die Reihenfolge der einzelnen Maßnahmen beinhaltet keine Wertung und entfaltet demgemäß keine Bindung von Hood hinsichtlich der Einhaltung einer bestimmten Reihenfolge.

9.2 Bei berechtigtem Interesse ist Hood überdies jederzeit berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht an einem Anteil des Guthabens des Händlers für mindestens 90 Tage oder bis zur vollständigen Klärung des Sachverhaltes geltend zu machen. Hood übermittelt dem Händler die entsprechenden Informationen zu dem von Hood gegenüber dem Händler zurückzuhaltenden Betrag.

9.3 Die Möglichkeiten der Sanktionen bei Regelverstößen gemäß den HoodPay Nutzungsbedingungen bleiben unberührt.

 

10 Kaufabwicklung, Gewährleistung und Haftung

10.1 Die Vertragsparteien stellen klar, dass bei Verkäufen, die nach Anklicken der entsprechenden Produktanzeigen erfolgen, ausschließlich der das Produkt anbietende Händler Vertragspartner im Verhältnis zu den entsprechenden Käufern wird. Die Regelungen zum Vertragsschluss und Kaufabwicklung gemäß den HoodPay Nutzungsbedingungen bleiben insoweit unberührt und finden insoweit uneingeschränkt Anwendung.

10.2 Die Haftung und Gewährleistung durch Hood richtet sich, soweit hier nicht anders bestimmt, nach den Allgemeinen Nutzungsbedingungen.

10.3 Verkäufer und Käufer stellen Hood gemäß der Allgemeinen Nutzungsbedingungen von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

10.4 Für den Verlust von Daten haftet Hood nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Händlers nicht vermeidbar gewesen wäre.

 

11 Kommunikation, Textform

Die Kommunikation im Rahmen des Verkäufervertrages erfolgt in Textform, beispielsweise via E-Mail, und in deutscher Sprache. Sollte ein Verkäufer oder ein Käufer seine E-Mail-Adresse oder postalische Adresse ändern, ist eine Information an Hood erforderlich. Bei Änderung der E-Mail-Adresse oder sonstiger Kontaktdaten von Hood werden die Verkäufer und Käufer über diese Änderung informiert.

 

12 Datenschutz und Vertraulichkeit

12.1 Im Zusammenhang mit dem Sponsored Products-Programm werden personenbezogene Daten erhoben. Es handelt sich hierbei um die Kunden-Stammdaten (Name, Organisation, Email-Adresse) sowie um Daten im Zusammenhang mit den Zahlungsmodalitäten. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist die Erforderlichkeit zur Durchführung des vorliegenden Vertrages nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b DSGVO. Hood setzt das Unternehmen Moloco Inc. als Auftragsverarbeiter für die Bereitstellung der Dienste und Empfänger der genannten Daten ein. Im Übrigen gelten die Datenschutzhinweise von Hood.

12.2 Alle Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden, sowie alle Informationen, die nicht ausdrücklich als vertraulich bezeichnet werden, die aber aufgrund der Art oder Ihres Inhalts vernünftigerweise als vertraulich anzusehen sind, gelten als „vertrauliche Informationen“. Jede Partei bleibt Eigentümerin aller der anderen Partei zur Verfügung gestellten Daten. Jede Partei verpflichtet sich, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Vertraulichkeit aller vertraulichen Informationen der anderen Partei zu schützen, und insbesondere

a. vertrauliche Informationen nur an Mitarbeiter und Vertreter der Parteien weiterzugeben, die Zugang zu diesen Informationen benötigen, um Rechte und Pflichten aus dem mit Hood geschlossenen Vertrag auszuüben und

b. keine vertraulichen Informationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei an Dritte weiterzugeben, mit Ausnahme von PayPal, sofern dies zur Erbringung der Dienstleistungen im Rahmen der Nutzung des Zahlungsdienstes notwendig ist.

12.3 Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen,

a. die für die breite Öffentlichkeit zugänglich sind;

b. die von einem Dritten ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit an eine der Parteien weitergegeben werden;

c. die sich zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits im Besitz einer der Parteien befanden oder Ihr bekannt waren;

d. die unabhängig von den vertraulichen Informationen der anderen Partei erlangt wurden oder

e. wenn und soweit eine der Parteien und/oder Ihre Mitarbeiter aufgrund einer Handlung oder durch eine Entscheidung eines Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde zur Offenlegung dieser Informationen verpflichtet sind.

12.4 Finanzdaten und die vereinbarten spezifischen Bedingungen des Vertrages mit dem Händler, falls vorhanden, sind vertraulich zu behandeln, ohne dass es einer besonderen Erwähnung bedarf.

12.5 Die in dieser Klausel beschriebene Geheimhaltungspflicht bleibt auch nach Beendigung der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien wirksam, unabhängig von den Gründen der Beendigung.

 

13 Dauer und Kündigung

13.1 Der Vertrag über die Nutzung der Dienste wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, soweit keine begrenzte Laufzeit vereinbart wurde.

13.2 Der Händler kann den Vertrag über die Nutzung der Dienste und die Annahme dieser Nutzungsbedingungen jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Hood kann den Vertrag ebenfalls jederzeit kündigen.

13.3 Die Kündigung erfolgt in Textform (E-Mail genügt).

13.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere, aber nicht nur, in den unter 5.3, 7.3, 9.1 und 17.2 genannten Fällen vor.

13.5 Die Beendigung des Vertragsverhältnisses bezüglich der Teilnahme des Händlers an dem Marktplatz (d.h. insbesondere Kündigung der Nutzung des Marktplatzes) – gleich aus welchem Grund und gleich durch welche der Parteien –, führt zu einer automatischen Beendigung des Vertragsverhältnisses bezüglich der Nutzung der durch diese Nutzungsbedingungen geregelten Dienste zum gleichen Beendigungszeitpunkt. Klarstellend wird festgehalten, dass die Beendigung des Vertragsverhältnisses bezüglich der Nutzung der durch diese Nutzungsbedingungen geregelten Dienste hingegen die Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses bezüglich der Teilnahme des Händlers an dem Marktplatz nicht berührt.

13.6 Dem Händler obliegt die rechtzeitige und hinreichende Sicherung von Daten im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste. Ein über die gesetzlichen Verpflichtungen von Hood hinausgehender Anspruch des Händlers auf zur Verfügungstellung von Daten im Zusammenhang mit den erbrachten Diensten, wie bspw. Auswertung von durchgeführten Kampagnen, besteht nach Vertragsbeendigung nicht.

 

14 Streitbeilegung

Der Händler hat die Möglichkeit, ein Beschwerdeverfahren mit Hood einzuleiten. Hierzu kann er den Händlersupport unter [email protected] kontaktieren.

 

15 Aufrechnung

Der Händler darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

 

16 Anwendung deutschen Rechts, Gerichtsstand

Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sofern der Händler keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder es sich bei dem Händler um einen Kaufmann im Sinne des HGB handelt, ist Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten der Sitz von Hood. Hood ist daneben berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Händlers zu klagen.

 

17 Sonstiges

17.1 Allgemeine Geschäftsbedingungen der jeweiligen Händler werden, auch wenn diese Angebotsaufforderungen, Bestellungen, Annahmeerklärungen oder dergleichen beigefügt sind, nicht Vertragsbestandteil, und zwar auch dann nicht, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

17.2 Hood behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die geänderten AGB werden dem Händler per E-Mail spätestens 15 Tage vor Ihrem geplanten Inkrafttreten zugesandt. Widerspricht der Händler der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der E-Mail, gelten die geänderten AGB als angenommen. Hood wird den Händler in der E-Mail, welche die geänderten AGB enthält, auf die Bedeutung dieser Frist, das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens gesondert hinweisen. Dieser Änderungsmechanismus gilt nicht für Änderungen der vertraglichen Hauptleistungspflichten. Widerspricht der Händler der Geltung der neuen AGB innerhalb der genannten Frist, behält sich Hood vor, den Händler von der Nutzung der Dienste auszuschließen, bzw. den mit diesen AGB geschlossenen Vertrag zu außerordentlich kündigen. In Bezug auf die darüberhinausgehenden möglichen Änderungen erfolgt eine Information nur in zwingend notwendigen Fällen.

17.3 Der Händler kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Hood übertragen.

17.4 Hood behält sich vor, alle oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte zu übertragen. Hood wird den Händler darüber zwei Wochen vor der beabsichtigten Übertragung informieren. Außerdem ist Hood berechtigt, im Falle eines teilweisen oder ganzen Überganges des Betriebes der Plattform auf einen Dritten den auf Grundlage dieser Nutzungsbedingungen geschlossenen Vertrag auf Ihre Rechtsnachfolger zu übertragen. Die Zustimmung kann nur dann verweigert werden, wenn an der technischen und/oder wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Nachfolgers ernsthafte Zweifel bestehen.

17.5 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird durch die Unwirksamkeit dieser Bestimmung die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine rechtsgültige Bestimmung zu vereinbaren, die in wirtschaftlicher Hinsicht dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Regelungszweck so nahekommt, wie rechtlich zulässig. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.

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