Solarflüssigkeit HT gebrauchsfertig Gemisch oder Konzentrat für Röhren- und Flachkollektoren SOLtherm 5 (Konzentrat -58°C) und SOLtherm F (einfüllfertig -32°C) für hohe Temperaturen!!!

SOLtherm 5 (Konzentrat -58°C) und SOLtherm F (einfüllfertig -32°C) ist ein Produkt, das mit Glykolen mit hohem Siedepunkt und ausgezeichnetem Abbauwiderstand bei hohen Temperaturen formuliert ist. Es hält hohe thermische Belastungen aus, und behält seine Eigenschaften für längere Zeiträume. Das Produkt ist ein Konzentrat oder Fertiggemisch und wird vor Gebrauch verdünnt oder unverdünnt eingefüllt. Die effektivste organische Additivierungstechnik, die hier angewandt wurde, bewahrt den Kreislauf für längere Zeit in perfektem Betriebszustand, als die herkömmlichen anorganischen Produkte. Es schützt die Metallteile des Kreislaufs aus den üblicherweise verwendeten Materialien. Es enthält weder Nitrite noch Amine, woraus Nitrosamine entstehen können, was potentielle Krebserreger sind. Ebenso wenig enthält es Phosphate oder Borate, die wegen ihren Umweltschädigenden Eigenschaften in Frage gestellt sind. Es ist ebenfalls frei von Nitriten, Nitraten und Silikaten. Komplett organische Formulierung für eine bessere Leistung und mehr Sicherheit für den Benutzer und die Umwelt.


Mischbar mit allen gängigen Solarflüssigkeiten auf der Basis von Propylenglykol und für alle Solaranlagen Typen mit Pumpe geeignet.

Einsatzbereich und Anwendung

Frostschutz in Abhängigkeit von der Konzentration bezogen auf SOLtherm 5 (Konzentrat -58°C)

  • Frostschutz bis -11 °C bei 25%
  • Frostschutz bis -14 °C bei 30%
  • Frostschutz bis -18 °C bei 35%
  • Frostschutz bis -22 °C bei 40%
  • Frostschutz bis -26 °C bei 45%
  • Frostschutz bis -32 °C bei 50%

Das Wasser, das zum Verdünnen des Produktes verwendet wird, soll Trinkwasserqualität und einen Maximalen Chlorid- und Sulfatinhalt von 50 ppm haben, eine Härte von weniger als 50 ppm CaCO3 besitzen, oder alternativ entmineralisiert sein. Diese Anweisungen nehmen den Benutzer nicht davon aus, die jeweiligen geltenden örtlichen Bestimmungen einzuhalten. Vor dem Füllen des Kreislaufs, sollte dieser mit Wasser gespült werden, um mögliche im Kreislauf befindlichen Teilchen zu entfernen, sowie die Überreste des Flussmittels der Lötstellen. Das Wasser zum Spülen soll dieselbe Qualität besitzen, wie das der Mischung. Es sollten die Mischungen mit anderen Gefrierschutzmittel vermieden werden, da sonst eine Frostschutzbestimmung schwer möglich ist. Dieses Produkt vollkommen stabil und in gut verschlossenen Originalbehältern ohne direkte Sonneneinstrahlung für lange Zeit ohne Veränderungen lagerfähig


SOLtherm 5 (Konzentrat -58°C) und SOLtherm F (einfüllfertig -32°C) ist stabil im Temperaturbereich von -58ºC bis 190ºC. Dauerhafte Temperaturen über 200ºC können sich auf das Produkt auswirken und dessen Lebensdauer verringern. SOLtherm 5 (Konzentrat -58°C) muss vor dem Gebrauch verdünnt werden. Die Mindestkonzentration, die die korrosionsschützenden Eigenschaften garantiert beträgt 25% (Vol). Die höchste empfohlene Konzentration beträgt 55 % (Vol). Je nach Mischungsverhältnis erhält man die Schutztemperatur für tiefe Temperaturen.

Wärmeträgermedium

Bei der Nutzung von Solarwärme transportiert SOLtherm 5 (Konzentrat -58°C) und SOLtherm F (einfüllfertig -32°C) die in einem Sonnenkollektor aufgenommene Wärme in ein Heizsystem. Dort gibt es die Wärme über einen Wärmetauscher an das zu beheizende System ab. Auf diese Weise können Trink- und Brauchwasser oder allgemeine Heizungssysteme sehr umweltfreundlich und kostengünstig erwärmt werden. Dies kann zu erheblichen Brennstoffeinsparungen führen.

Frostschutzmittel

Auf der Basis von Glykol (Propylenglykol) setzt SOLtherm 5 (Konzentrat -58°C) und SOLtherm F (einfüllfertig -32°C) den Gefrierpunkt von Wasser deutlich herab und verhindert so das Gefrieren der Betriebsflüssigkeiten in Solaranlagen. SOLtherm 5 (Konzentrat -58°C) und SOLtherm F (einfüllfertig -32°C) gewährleistet, dass Solarsysteme auch bei Minustemperaturen sicher betrieben werden können. Eine frostbedingte Beschädigung des Systems durch eine Sprengwirkung wird durch die Solarflüssigkeit SOLtherm 5 (Konzentrat -58°C) und SOLtherm F (einfüllfertig -32°C) sicher vermieden.

Korrosionsschutz

SOLtherm 5 (Konzentrat -58°C) und SOLtherm F (einfüllfertig -32°C) enthält eine komplexe Kombination von Korrosionsinhibitoren wodurch Metalle optimal vor Korrosion geschützt werden. Dieser Korrosionsschutz ist gegenüber allen Metallen wirksam, die üblicherweise in Solarinstallationen Verwendung finden. Installationen aus Kupfer, Messing, Lot, Grauguss, Aluminium, Stahl und Eisen sind optimal vor korrosiven Angriffen geschützt, auch wenn sie als Multimetallinstallationen ausgeführt sind.

Sonstige

Wasser-Glykol-Gemische haben sehr deutlich ausgeprägte, korrosive Eigenschaften. Verwenden Sie daher niemals reine Wasser-Glykol-Gemische ohne Inhibitorenausrüstung und setzen Sie auf SOLtherm 5 (Konzentrat -58°C) und SOLtherm F (einfüllfertig -32°C).


Solar-Befüllstation finden Sie ebenfalls in unserem Sortiment.
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Beschreibung
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    Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen: Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (Versandadresse) zurückgeben. Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung: Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.
    Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
    Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
    Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.

    Besonderheiten beim Verkauf von Starterbatterien
    Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Fahrzeugbatterien sind wir, soweit Sie Endverbraucher sind gemäß S 10 BattG verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgeben. Das Pfand ist nicht im Kaufpreis enthalten und wird neben dem Endpreis am Artikel ausgewiesen.

    Geben Sie bei uns eine Fahrzeug-Altbatterie zurück, die wir entsprechend $ 9 BattG als Neubatterie im Sortiment führen oder geführt haben, sind wir im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, diese kostenlos zurückzunehmen und den Pfandbetrag zurückzuerstatten.

    Soweit wir entsprechend S 10 Abs. 1 Satz 3 BattG eine Pfandmarke ausgegeben haben, ist die Erstattung des Pfandes bei der Rückgabe der Fahrzeug-Altbatterie von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig.

    Rückgabeort ist die im Impressum aufgeführte Adresse.

    Eine Rücksendung der Altbatterie per Post ist aufgrund der Gefahrgutverordnung nicht zulässig.

    Fahrzeug-Altbatterien können alternativ auch kostenlos bei Wertstoff- und Recyclinghöfen abgegeben werden. Das von uns erhobene Pfand wird von den öffentlich — rechtlichen Wertstoff- und Recyclinghöfen nicht zurückerstattet. Sie haben dort aber die Möglichkeit, sich die Rückgabe der Fahr zeug-Altbatterie auf der Pfandmarke quittieren zu lassen.

    Gegen Vorlage der quittierten Pfandmarke erhalten Sie das Batteriepfand von uns zurück.

    Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.
  • ElektroG

    Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten Hinweistext zur Information gegenüber privaten Haushalten [ S9 Abs. 2 ElektroG i. V. m. $10 Abs. 3]

    Gebrauchte Elektro-und Elektronikgeräte dürfen gemäßeuropäischer Vorgaben[RICHTLINIE 2002/96/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. Januar2003 über Elektro-und Elektronik-Altgeräte] nicht mehr zum unsortierten Siedlungsabfall gegeben werden.

    Sie müssen getrennt erfasst werden. Das Symbol der Abfalltonne auf Rädern weist auf die Notwendigkeit der getrennten Sammlung hin. - Helfen auch Sie mit beim Umweltschutz und sorgen dafür, dieses Gerät, wenn Sie es nicht mehr ‚weiter nutzen wollen, in die hierfür vorgesehenen Systeme der Getrenntsammlung zu geben.

    Die unsachgemäße Entsorgung von Elektro-Altgeräten gefährdet Mensch und Umwelt! Elektrogeräte bestehen aus vielen verschiedenen Substanzen; darunter sind wertvolle Rohstoffe wie Kupfer oder Aluminium, gleichzeitig aber auch umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe wie Cadmium, Blei, Quecksilber und polybromhaltige Flammschutzmittel. Mit dem Elektro-Gesetz wird der Einsatz dieser Stoffe in Neugeräten stark eingeschränkt. In einigen Bauteilen jedoch kann heute auf ihre Verwendung noch nicht verzichtet werden, so dass die Altgeräte häufig noch erhebliche Mengen an Schadstoffen enthalten.

    In Deutschland sind Sie gesetzlich[Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro-und Elektronikgeräten (Elektro-und Elektronikgerätegesetz - Elektroß) vom 16. März 2005]verpflichtet, ein Altgerät einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.

    Die Ööffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Kommunen) haben hierzu Sammelstellen eingerichtet, an denen Altgeräte aus privaten Haushalten ihres Gebietes für Sie kostenfrei entgegengenommen werden. Möglicherweise holen die rechtlichen Entsorgungsträger die Altgeräte auch bei den privaten Haushalten ab. - Bitte informieren Sie sich über ihren lokalen Abfallkalender oder bei Ihrer Stadt-oder Ihrer Gemeindeverwaltung über die in Ihrem Gebiet zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten.