Microsoft Office 2021 for Mac Standard (1 Mac) unbegrenzte Laufzeit Vollversion
Enthaltene Programme (die neusten MS Office Versionen):
(Nicht für Windows Pc, Ipads oder Tablets geeignet)
Microsoft Office 2021 - Standard - 1 Mac - unbegrenzte Laufzeit Vollversion -
Plattform: MAC für 1 Gerät
Aktivierung: Online-Aktivierung
Produkttyp: Vollversion ohne jährliche Kosten (kein Abonnement)
Enthaltene Programme: Word, Excel, PowerPoint, Outlook, OneNote
Lieferumfang: Downloadlink, Installationsanleitung
Sprache: Mehrsprachig
Ab Mac.Os.: Catalina 10.15 oder höher, Big Sur und Monterey
Microsoft Office 2021 Standard for MAC
Microsoft Office 2021 Standard für MAC ist die neuste Version. Es wurden Verbesserungen bezüglich der Leistung vorgenommen, sowie eine neu gestaltete Benutzeroberfläche mit aktualisierten Registerkarten in der Multifunktionsleiste und visuelle Verbesserungen wie die Unterstützung des dunklen Modus für alle Anwendungen. Microsoft Office 2021 unterstützt das OpenDocument-Format (ODF) 1.3. Microsoft Office 2021 bietet neue Funktionen in Excel, die dynamische Arrays verwenden, oder der "XLOOKUP" - Funktion, welche Ihnen hilft, Dinge in einer Tabelle oder einem Bereich zeilenweise in einem Excel-Arbeitsblatt zu finden. "Diashow aufzeichnen" ist eine neue PowerPoint-Funktion, welche die Aufzeichnung von Präsentationsvideos umfasst, die Aufzeichnung von Tinte und die Aufzeichnung des Laserpointers. Microsoft Office 2021 für MAC enthält Word, Excel, PowerPoint, Outlook und Microsoft OneNote für eine bessere Zusammenarbeit. (Der Einsatz unter Apples M1-Prozessoren ist möglich. Microsoft Office 2021 MAC ist mehrsprachig).
Enthaltene Programme (die neusten MS Office Versionen):
Hinweis Office 2021 Standard ist ein zeitlich uneingeschränkt nutzbares Paket - kein Abo.
Microsoft wird das neue Office 2021 mindestens fünf Jahre mit Updates auf dem neuesten Stand halten.
Systemvoraussetzungen:
NUR FÜR MAC (Nicht für Windows Pc, Ipads oder Tablets geeignet)
Betriebssystem: MacOS 10.15 oder höher
Prozessor: Intel & Mac & auch Mac M1 Prozessor
Arbeitsspeicher: Min. 4 GB empfohlen
Festplattenspeicher: 10 GB, Mac OS Extended oder APFS
Grafikkarte: Min. Auflösung von 1280x800
Welche macOS-Version ist auf Ihren MAC installiert?
Wähle Sie im Apple-Menü in der Bildschirmecke die Option "Über diesen Mac". Daraufhin wird Ihnen der Name Ihrer macOS-Version, z. B. macOS Big Sur, gefolgt von der Versionsnummer angezeigt. Wenn Sie auch die Build-Nummer wissen wollen, klicke Sie auf die Versionsnummer..
Dies ist ein Download und es werden keine gedruckten Kopien oder DVD´s per Post verschickt.
Plattform: MAC für 1 Gerät
Aktivierung: Online-Aktivierung
Produkttyp: Vollversion ohne jährliche Kosten (kein Abonnement)
Enthaltene Programme: Word, Excel, PowerPoint, Outlook, OneNote
Lieferumfang: Downloadlink, Installationsanleitung
Sprache: Mehrsprachig
Es wird kein Produktschlüssel separat versendet.
Versand nach Zahlungseingang innerhalb von wenigen Augenblicken
Sie erhalten als zusätzlicher Nutzer, einen Zugang zu unserer lebenslangen Volumenlizenz.
Lieferumfang:
Sie erhalten per E-Mail oder per Nachricht über das Hood Nachrichtensystem einen Downloadlink nebst Serializer.
Eine Aktivierung per Serializer, Auszug aus einer gebrauchten Volumenaktivierung, zur zeitlich unbeschränkten Nutzung .
Es wird ausschließlich der Serializer zur Aktivierung der Software sowie eine Anleitung zur Installation per E-Mail geliefert. Ein Versand von Datenträgern oder COA erfolgt nicht. Wir weisen darauf hin, dass hiermit keine Lizenz verbunden ist. Sollten Sie darüber hinaus eine Lizenz benötigen, können wir Ihnen gerne ein entsprechendes Angebot unterbreiten.
Sie erhalten eine Rechnung.
Die angebotenen Produkte wurden im Rahmen der kaufmännischen Prüfungspflicht überprüft.
Die Nutzungsdauer ist hierbei unbegrenzt, solange das Produkt auf dem gleichen Gerät genutzt wird und eine entsprechende Lizenz vorliegt. Sollte der Computer neu formatiert werden, neu aufgesetzt werden oder es werden eventuelle Änderungen an der Hardware vorgenommen, so besteht keine Gewährleistung auf erneute Aktivierung.
Lizenzbedingungen: Die Microsoft Lizenzbedingungen sind unter https://www.microsoft.com/de-de/licensing/product-licensing/products.aspx einsehbar. Gemäß dieser kann ein Aktivierungsschlüssel zur einmaligen Aktivierung bei unbeschränkter Nutzungsdauer auf selbigem Gerät verwendet werden, sofern eine gültige Lizenz zur Nutzung vorliegt.
Rechtliche Hinweise:
Die vorliegend angebotene Software-Aktivierung wurde ursprünglich durch den Rechteinhaber Microsoft zur zeitlich unbeschränkten Nutzung in Form eines Produktaktivierungsschlüssels mit Möglichkeit zum Download im Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht. Bei vorliegender Lizenz berechtigt dieser zur Nutzung von Aktualisierungen und Updates.
Eventuell vorhandene Programm-Kopien wurden unbrauchbar gemacht, sodass Microsofts ausschließliche Verbreitungsrechte am Produkt erschöpft sind und demnach ein legaler Gebrauchtverkauf erfolgen kann.
Der Rechteinhaber hat im Rahmen des Inverkehrbringens eine angemessene Vergütung erhalten.
Markennamen und Warenzeichen werden lediglich im Rahmen der Produktbeschreibung zur verständlicheren Beschreibung der Waren eingesetzt. Die Eigentums- und Nutzungsrechte liegen bei den jeweiligen Markeninhabern.
Im folgenden Text finden Sie unter den Überschriften die Grundaussage und im Text darunter die Erklärung dieser Aussage zur Verstadtlichung. Hinweise zum Angebot gebrauchter Software: 1. Eine Erschöpfung des Verbreitungsrechts im Sinne des § 69c Nr. 3 UrhG ist eingetreten. "Die Software muss mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht worden sein ( Entweder auf einem körperlichen Datenträger oder per Download)" 2. Der Urheberrechtsinhaber hat für die Software vom Ersterwerber eine angemessene Vergütung erhalten. "Die Lizenz für die Software muss als Gegenleistung für die Zahlung eines Entgeltes erteilt worden sein, dass es dem Rechteinhaber ermöglichen soll, eine Vergütung zu erzielen, die den wirtschaftlichen Wert der Kopie der Software entspricht; (Ausreichend ist, dass der Rechteinhaber die Möglichkeit hatte, eine solche Lizenzgebühr zu erzielen)" 3. Die Software kann ohne zeitliche Beschränkung genutzt werden. "Der Rechteinhaber hat dem Ersterwerber das Recht eingeräumt, die Software dauerhaft (unbefristet) zu nutzen; Nicht ausreichend ist eine Vermietung oder eine zeitliche Befristung des Nutzungsrechts." 4. 100%ige Updatefähigkeit ist gewährleistet "Verbesserungen und Aktualisierungen, wie das vom Nacherwerber heruntergeladene Computerprogramm gegenüber dem vom Ersterwerber heruntergeladene Computerprogramm aufweist, müssen von einem zwischen dem Urheber/Rechteinhaber und dem Ersterwerber abgeschlossenen Wartungsvertrag gedeckt sein" 5. Der Ersterwerber hat keine Programmkopie zurückbehalten. Einen Datenträger gibt es nicht. Das Produkt muss heruntergeladen werden. "Der ursprüngliche Lizenznehmer muss seine Kopien unbrauchbar gemacht haben." Rechtslage: "Ein Softwarehersteller kann sich dem Weiterverkauf seiner 'gebrauchten' Lizenzen, die die Nutzung seiner aus dem Internet heruntergeladenen Programme ermöglichen, nicht widersetzen." Aus der Pressemitteilung Nr. 94/12 zum Urteil in der Rechtssache C-128/11 des Gerichtshofes der Europäischen Union (EuGH): Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat als oberstes rechtsprechendes Organ der europäischen Union mit seinem Urteil für endgültige Klarheit gesorgt und den Handel mit gebrauchten Computerprogrammen für grundsätzlich rechtmäßig erklärt. Der EuGH entschied zudem, dass der Software-Gebrauchthandel auch dann zulässig ist, wenn es sich um online übertragene Software handelt. Der BGH hat dann am 17.07.2013 hinsichtlich der zugrunde liegenden Rechtsfragen die Grundsatzentscheidung des EuGH vollumfänglich bestätigt. Und auch bei Volumenlizenzen und deren Aufsplittung ist das Urteil des EuGH anzuwenden. Dies bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft. In ihrer Urteilsbegründung stellten die 13 Richter der großen Kammer eindeutig fest, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der EuGH verfügte sogar, dass der Zweiterwerber bei online übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen darf: „Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung“, so der EuGH. Der Gerichtshof ging damit deutlich über den Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom 24. April 2012 hinaus. OEM Versionen (Original Equipment Manufacturer) bieten dem Käufer den enormen Vorteil, die gleiche Software zu einem deutlich günstigeren Preis zu erwerben. In Deutschland ist der Erwerb, Vertrieb sowie die Nutzung von OEM-Versionen vollkommen legal. Sprich, der Handel von OEM-Versionen auch ohne Bindung an Hardware ist rechtskräftig gestattet. Rechtliches: Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs wurde der Verkauf von OEM-Versionen und DSP-Versionen ohne zugehörige Hardware erlaubt. Aufgrund dieses Urteils dürfen Sie diese Version auf jedem Rechner anbringen und einsetzen. Dies ist im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06.07.2000 - I ZR 244/97 dokumentiert, und besagt: Im Urteil vom 6. Juli 2000 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass der Erschöpfungsgrundsatz nicht durch Lizenzbestimmungen der Hersteller ausgehebelt werden kann (Az. I ZR 244/97 - OEM-Entscheidung - Urteilsbesprechung in GRUR 2001, 153). QUELLE: usedSoft Markenrecht Alle Markennamen und Markenlogos sind registrierte Handelsmarken, deren Nutzung hier nur zur Produktbeschreibung eingesetzt werden – das Eigentumsrecht liegt beim jeweiligen Markeninhaber.
Verwendete Namen oder Bilder bleiben Eigentum der jeweiligen Firmen. Inhalte und Daten sind urheberrechtlich geschützt.
Die Bilder dienen lediglich zur Illustration (Produkt-Beschreibung).
Alle Abbildungen, Logos und Icons etc. dienen lediglich zur Beschreibung des Kaufangebotes.
Sie erhalten den Link mit Download zur Aktivierung per Email oder dem Hood-Nachrichtensystem.
ES GELTEN DIE GESETZLICHEN MANGELGEWÄHRLEISTUNGSRECHTE
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