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Neue Verbraucherrechterichtlinie zum 13. Juni 2014

Am 13. Juni 2014 wird die neue Verbraucherrechterichtlinie in Kraft treten, deren wichtigste Neuerungen wir Ihnen nachfolgend kurz vorstellen möchten.

Ziel der neuen Verbraucherrechterichtlinie ist es, eine vollständige Harmonisierung durch Angleichung der Rechtsvorschriften in der gesamten europäischen Union zu erreichen und damit für mehr Rechtssicherheit beim grenzüberschreitenden Handel zu sorgen.


Was ändert sich?

Die folgenden Informationen betreffen den Verkauf an einen privaten Endkunden (Verbraucher) durch einen gewerblichen Händler (Unternehmer).

Änderungen zum Widerruf und der Rückgabe eines Artikels:

  • Wegfall des Rückgaberechts: Händler können ihren privaten Kunden nicht länger alternativ ein Rückgaberecht anstelle des gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsrechts einräumen.

  • Vereinheitlichung der Widerrufsfrist: Die Widerrufsfrist wird zukünftig einheitlich 14 Tage ab Erhalt der Ware betragen. Bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung erlischt die Widerrufsfrist dann 12 Monate nach Ablauf der ursprünglichen Widerrufsfrist und wird somit auf maximal 12 Monate und 14 Tage limitiert. Ein "unendliches Widerrufsrecht" besteht nicht länger.

  • Erweiterungen & Ausnahmen vom Widerrufsrecht: Ab dem 13.06.2014 steht den Verbrauchern auch beim Kauf digitaler Inhalte auf nichtkörperlichen Datenträgern ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Desweiteren wurden neue Ausschluss- und Erlöschensgründe ergänzt, so dass ein Widerruf beispielsweise für entsiegelte Gesundheits- und Hygieneartikel vom Verkäufer ausgeschlossen werden kann.

  • Erklärung des Widerrufs: Künftig müssen Verbraucher ihren Widerruf durch eine ausdrückliche und eindeutige Erklärung gegenüber dem Verkäufer ausüben. Eine kommentarlose Rücksendung der Ware an den Verkäufer ist für die Ausübung des Widerrufsrechts nicht mehr ausreichend. Allerdings hat der Widerruf nicht länger zwangsweise in Schriftform zu erfolgen, eine entsprechende Erklärung per Telefon wäre demnach ausreichend. Der Verkäufer muss jedoch ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung stellen, mit dem der Käufer den Widerruf ausführen kann (jedoch nicht muss).

  • Versandkosten bei Rücksendung: Der Verbraucher muss künftig grundsätzlich für die Kosten der Rücksendung aufkommen, insofern er beim Vertragsabschluss ordnungsgemäß darüber unterrichtet worden ist. Dem Verkäufer steht es jedoch frei, die Rücksendekosten als Serviceleistung freiwillig zu tragen. Die Kosten der Hinsendung hat der Verkäufer im Falle eines Widerrufs weiterhin zu übernehmen (hiervon ausgenommen sind jedoch Zusatzkosten wie bspw. Expresszuschläge). Bei einem Sonderversand (bspw. Lieferung per Spedition) sind die Rücksendekosten in der Widerrufsbelehrung explizit zu benennen.

  • Zügigere Rückabwicklung: Die neue Verbraucherrechterichtlinie sieht bei Widerruf eine Frist von 14 Tagen vor, innerhalb derer sowohl die Ware vom Käufer zurückzuschicken als auch der Kaufpreis vom Verkäufer zurückzuerstatten ist. Desweiteren hat der Verkäufer künftig ein Zurückbehaltungsrecht zur Erstattung des Kaufpreises bis er entweder die Ware zurückerhalten oder einen Nachweis über die Rücksendung erhalten hat. Widerruf und Rücksendung müssen nicht länger gleichzeitig erfolgen - der Verbraucher ist vorleistungspflichtig. Die Rückerstattung an den Verbraucher ist grundsätzlich mit demselben Zahlungsmittel vorzunehmen, mit dem der Käufer die Ware bezahlt hat.

  • Wertersatz bei Widerruf: Der Verkäufer kann bei Verschlechterung der zurückgesandten Ware zukünftig nur noch den reinen Wertverlust geltend machen, nicht länger auch einen Betrag für den aus dem Produkt gezogenen Nutzen.

Weitergehende Regelungen zum Verbraucherschutz:

  • Umfangreiche Informationspflichten: Der Verkäufer muss den Käufer vor Vertragsabschluss klar und verständlich über alle relevanten Vertragsbedingungen informieren: die wesentlichen Eigenschaften der Waren/ Dienstleistungen, den Gesamtpreis (einschließlich Steuern und Abgaben) sowie alle zusätzlichen Liefer- und Versandkosten. Lieferbeschränkungen und angebotene Zahlungsarten sind bereits bei Einleitung des Bestellvorgangs deutlich auszuweisen.
    Auch muss der Unternehmer vorab den Termin benennen, bis zu dem er die Waren ausliefern bzw. die Dienstleistung erbringen wird. Der Verbraucher ist vorab über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts sowie Kundendienstleistungen und Garantien zu informieren. Desweiteren wird es für den Online-Händler zur Pflicht, seine Telefonnummer anzugeben.
    Beim Verkauf digitaler Inhalte hat der Händler zukünftig weitergehende Informationspflichten gegenüber dem Verbraucher.

  • Zahlungsarten und Gebühren: Dem Verbraucher ist eine gängige und unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit zur Verfügung zu stellen (z.B. Vorkasse per Überweisung). Soweit besondere Entgelte für die Nutzung einzelner Zahlungsarten verlangt werden (z.B. Gebühren für Nutzung von PayPal) dürfen diese nur in der Höhe geltend gemacht werden, wie sie beim Verkäufer auch tatsächlich anfallen. Die zusätzlich anfallenden Gebühren müssen in den Zahlungs- und Versandbedingungen und auf der Bestellübersichtsseite deutlich ausgewiesen werden. Achtung: auf Hood.de gilt generell, dass dem Käufer bei Inanspruchnahme eines vom Verkäufer angebotenen Zahlungsdienstes keine Zusatzkosten auferlegt werden dürfen, auch nicht, wenn diese vorher ausgewiesen worden sind.

  • Kundenhotline: Wenn der Verkäufer eine Telefonnummer ausweist, um mit ihm explizit im Zusammenhang mit dem geschlossenen Vertrag telefonisch Kontakt aufzunehmen, dürfen die Kosten für einen Anruf nicht das reine Nutzungsentgelt des Telekommunikationsanbieters (Grundtarif) überschreiten.


Weitergehende Informationen zur neuen Verbraucherrechterichtlinie, die zum 13. Juni 2014 in Kraft tritt, finden Sie im Informationsportal der IT-Recht-Kanzlei.
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