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Die EU-Kommission plant ein einheitliches europäisches Verbraucherrecht
Die EU-Kommission plant ein einheitliches europäisches Verbraucherrecht
Brüssel. Die EU-Kommission will mit stärkeren Verbraucherrechten die Kunden zum europaweiten Einkauf ins Internet locken. Verbraucherkommissarin Meglena Kuneva schlug in Brüssel einheitliche Standards zu Produktinformationen, Lieferfristen und Rückgaberecht vor. Ziel sei es, die Verbraucher zum Einkauf in den Nachbarländern zu ermuntern und die Händler von der Bürokratie der national unterschiedlichen Vorgaben zu entlasten.
 
Diese Pläne werden allerdings nicht nur begrüßt. Die Pläne von EU-Kommissarin Meglena Kuneva Kunevas, über die das Europaparlament und die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten noch abstimmen müssen, stellen einen Paradigmenwechsel dar. So sollen die Nationalstaaten künftig nicht mehr die Möglichkeit haben, über das EU-Recht hinaus Regeln festzulegen. Die bisher geltenden vier EU-Richtlinien zum Verbraucherschutz sollen in der neuen Verordnung zusammengefasst werden.
 
Der Entwurf sieht bspw. in Art. 12 Abs. 1 eine europaweit einheitliche Widerrufsfrist von vierzehn Tagen vor. Neu ist auch, dass Informationspflichten nicht nur für Fernabsatzverträge, sondern für alle Verbraucherverträge vorgeschrieben werden
 
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) begrüßte die Bemühungen der EU. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) sieht allerdings eine Gefährdung des Verbraucherschutzes. 
  
Wir werden Sie über die weitere Entwicklung informieren.
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