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Telefonnummer im Impressum nicht zwingend erforderlich
EuGH: Telefonnummer im Impressum nicht zwingend erforderlich

Am Donnerstag vergangener Woche entschied der EuGH zur Frage, ob Firmen, die ihre Dienste ausschließlich über das Internet anbieten, zwingend eine Telefonnummer auf ihrer Web-Seite angeben müssen. Laut dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) reicht es aus, wenn Kunden über eine E-Mail-Adresse hinaus auf ein elektronisches Kontaktformular auf der Internetseite zurückgreifen können, wenn Anfragen innerhalb von 30 bis 60 Minuten beantwortet werden. Eine Telefonnummer müsse nur dann genannt werden, wenn der Kunde beispielsweise per Post um eine persönliche Kontaktaufnahme bitte.

Im konkreten Fall hatte eine Internetversicherung ihre Auto-Policen ausschließlich über das Internet angeboten. Die Kunden konnten über ein elektronisches Formular sowie per E-Mail mit der Firma in Kontakt treten.

Außerdem teilte die Versicherung ihre Postanschrift mit. Ihre Telefonnummer gab sie aber erst nach Abschluss eines Versicherungsvertrags heraus. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte gegen diese Praxis geklagt. Der EuGH sieht hierin keine Rechtsverletzung. Der Bundesgerichtshof hatte sich in dieser Sache an das höchste EU-Gericht gewandt.
 
Das Urteil ist bei drbuecker.de veröffentlicht.
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