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Abmahnungen

Eines der häufigsten Phänomene, welches Gewerbetreibende im e-Commerce beschäftigt, sind die nicht selten anzutreffenden Abmahnwellen. Hier wird seitens so genannter Abmahnvereine oder auch Anwaltskanzleien die Möglichkeit genutzt, zu Gunsten ihrer Mandantschaft Wettbewerber im großen Stil abzumahnen, um so nicht nur für die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen, sondern sicherlich auch den eigenen Umsatz anzukurbeln. Zumindest ist dies eines der vielen Klischees, die sich um die so genannten Abmahnungen ranken und diese Auffassung ist sicherlich nicht unbegründet. Hier wird bedingt durch einige „schwarze Schafe“ in der Branche ein ganzer Berufszweig in Misskredit gebracht.

Man darf jedoch nicht vergessen, dass Abmahnungen auch ihren Sinn und Zweck haben. Eklatanten Wettbewerbsverstößen, mit welchen sich Mitbewerber Vorteile verschaffen, muss entgegengewirkt werden können. Das Unlautererwettbewerbgesetz (UWG) dient gerade auch der Schaffung und Aufrechterhaltung des freien Wettbewerbs zu gleichen Bedingungen. Ohne die Möglichkeit der Abmahnung und dem dahinter stehenden Abschreckungseffekt wäre eine Aufrechterhaltung sicherlich nicht mehr zu gewährleisten. Dennoch sind viele gesetzliche Regelungen und vor allem die durch eine nicht einheitliche Rechtsprechung hervorgerufene Unsicherheit bezüglich Abmahnungen ein Auslöser für die große Unzufriedenheit in diesem Bereich.

Es ist daher dringend erforderlich, die aktuelle Rechtsprechung zu verfolgen und sich gerade im Geschäftsleben auf die für Gewerbetreibende gestellten Anforderungen einzustellen. Nur so kann man Kostenfallen ausweichen und erhebliche Kostenrisiken vermeiden. Der Aufwand ist zu den dahinter stehenden Folgen eher als gering anzusehen. Es ist daher ein besonderes Anliegen durch die Beantwortung der 20 häufigsten Fragen in diesem Bereich ein wenig zur Rechtssicherheit beizutragen. Auch hier kann kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben werden, noch ist die hier vorgenommene Aufklärung abschließend. Im Einzelfall bedarf es einer fachmännischen Beratung.

Habe ich selbst Ansprüche, wenn ich eine unberechtigte Abmahnung erhalten habe?

Grundsätzlich ja.
Sie können dann zum Gegenangriff übergehen und selbst Ihre Ansprüche in einem gerichtlichen Verfahren geltend machen. Zunächst sollten Sie im Rahmen einer negativen Feststellungsklage feststellen lassen, dass der Unterlassungsanspruch, dessen Bestehen der Abmahnende behauptet, nicht besteht. Auch können Sie Ihre daraus entstehenden Schadensersatzansprüche geltend machen. Im Einzelfall kann es allerdings notwendig sein, zunächst den Primärabmahnenden selbst im Rahmen einer Gegenabmahnung abzumahnen Dies ist dann erforderlich, wenn hierfür ein besonderer Grund besteht. Dies ist z.B. der Fall, wenn der Abmahnende erkennbar von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist. Auch hier sollten Sie im Einzelfall Rechtsrat einholen.

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