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Gewerbliche Verkäufe (B2C)

Für gewerbliche Händler gelten auf einem virtuellen Marktplatz sowie im e-Commerce generell besondere Regelungen. Insbesondere im B2C-Bereich sind über die Regeln des Verbrauchsgüterrechts Spezialvorschriften anzuwenden, die bestimmte im C2C- oder B2B-Bereich nicht vorhandene Regelungen beinhalten bzw. zu Gunsten des Verbrauchers gesetzliche Regelungen abändern. Auch hat der gewerblich Handelnde das Risiko, im Rahmen des Wettbewerbsrechts abgemahnt zu werden. Der gewerblich Handelnde sollte sich also bevor er im e-Commerce tätig wird genauestens über die ihn betreffenden Verpflichtungen informieren. Oftmals können ansonsten die aus einem Verstoß resultierenden Folgen erhebliche Kosten nach sich ziehen.

Welche Vorteile hat das Rückgaberecht gegenüber dem Widerrufsrecht?

Der Vorteil des Rückgaberechts besteht darin, dass keine zusätzliche Ausübung des Widerrufs erforderlich ist. Gegebenenfalls besteht so auch eine einfachere organisatorische Abwicklung, weil das separate Bearbeiten der Widerrufserklärung entfällt.

Als Nachteil des Rückgaberechts ist anzusehen, dass die Kosten der Sendung in jedem Fall der Unternehmer zu tragen hat. Im Übrigen besteht kein Unterschied zu den Fristen.

Ein weiterer Vorteil des Rückgaberechts ist , dass der Unternehmer die Ware gleich zurückerhält und nicht erst nach der Widerrufserklärung. Es kommt nicht selten vor, dass der Verbraucher den Kaufvertrag fristgerecht widerruft, der Unternehmer daraufhin das Geld rückerstatten muss, sich aber nicht sicher sein kann, dass und vor allem wann er die gelieferte Ware zurückerhält. Dieses Problem besteht beim Rückgaberecht nicht. Der Verbraucher kann gemäß § 356 Abs. 2 Satz 1 BGB zumindest bei Sachen, die als Postpaket versandt werden, ausschließlich durch eine rechtzeitige Rücksendung der bestellten Ware sein Rückgaberecht ausüben. Der Unternehmer befindet sich dadurch in einer komfortableren Lage.

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