Für gewerbliche Händler gelten auf einem virtuellen Marktplatz sowie im e-Commerce generell besondere Regelungen. Insbesondere im B2C-Bereich sind über die Regeln des Verbrauchsgüterrechts Spezialvorschriften anzuwenden, die bestimmte im C2C- oder B2B-Bereich nicht vorhandene Regelungen beinhalten bzw. zu Gunsten des Verbrauchers gesetzliche Regelungen abändern. Auch hat der gewerblich Handelnde das Risiko, im Rahmen des Wettbewerbsrechts abgemahnt zu werden. Der gewerblich Handelnde sollte sich also bevor er im e-Commerce tätig wird genauestens über die ihn betreffenden Verpflichtungen informieren. Oftmals können ansonsten die aus einem Verstoß resultierenden Folgen erhebliche Kosten nach sich ziehen.
Grundsätzlich ist der Unternehmer nicht verpflichtet, Allgemeine Geschäftsbedingungen zu verwenden. Diese sollen lediglich eine Erleichterung der Abwicklung einer Vielzahl von Geschäften ermöglichen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen deshalb als Vorteil für den Unternehmer. Sollten keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendet werden, gilt die entsprechende gesetzliche Regelung.
Grundsätzlich ist die Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu empfehlen. Dieser Komplex ist allerdings sehr umfangreich, da je nach Einzelfall spezielle Klauseln zu verwenden sind. Für die Erstellung ordnungsgemäßer Allgemeiner Geschäftsbedingungen wird daher empfohlen, sich hier eines fachmännischen Rates zu bedienen. Es drohen sonst im Einzelfall ebenfalls kostspielige Abmahnungen.