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Gewerbliche Verkäufe (B2C)
Für gewerbliche Händler gelten auf einem virtuellen Marktplatz sowie im e-Commerce generell besondere Regelungen. Insbesondere im B2C-Bereich sind über die Regeln des Verbrauchsgüterrechts Spezialvorschriften anzuwenden, die bestimmte im C2C- oder B2B-Bereich nicht vorhandene Regelungen beinhalten bzw. zu Gunsten des Verbrauchers gesetzliche Regelungen abändern. Auch hat der gewerblich Handelnde das Risiko, im Rahmen des Wettbewerbsrechts abgemahnt zu werden. Der gewerblich Handelnde sollte sich also bevor er im e-Commerce tätig wird genauestens über die ihn betreffenden Verpflichtungen informieren. Oftmals können ansonsten die aus einem Verstoß resultierenden Folgen erhebliche Kosten nach sich ziehen.
In welchen Fällen kann auf die Angabe des Grundpreises gänzlich verzichtet werden?
- Bei individuellen sowie nach Kalendertagen zeitlich begrenzten und durch Werbung bekannt gemachten generellen Preisnachlässen (§ 9 Abs. 2 PAngV). Wichtig ist hierbei, dass die generelle Preissenkung tatsächlich „durch Werbung bekanntgemacht“ wurde. Der Verbraucher soll auf diese Weise die Möglichkeit erlangen, sich rechtzeitig zu informieren, um dadurch Preisvergleiche vornehmen zu können.
- Wenn der Grundpreis mit dem Endpreis identisch ist: etwa bei einem Liter Wasser oder einem Kilogramm Nudeln (§ 2 Abs. 1 Satz 3 PAngV), Schreibtischen, Immobilien, Kopfhörern.
- Für den Fall, dass die Ware in anderen Mengeneinheiten, wie z.B. „Paar“, „Stück“ oder „Bund“ angeboten oder üblicherweise so gehandelt wird (bspw. Schuhe), ist eine Grundpreisangabe nicht erforderlich.
- Bei Waren, die über Nenngewicht oder Nennvolumen von weniger als 10 Gramm/10 Milliliter verfügen.
- Bei Waren, die verschiedenartige Erzeugnisse enthalten, die nicht miteinander vermischt oder vermengt sind.
- Bei Kau- und Schnupftabak mit einem Nenngewicht bis 25 Gramm.
- Bei kosmetischen Mitteln, die ausschließlich der Färbung oder der Verschönerung der Haut, des Haares oder der Nägel dienen.
- Bei Parfums, die mindestens 3% Duftöl und mindestens 70% reinen Äthylalkohol enthalten.
Im Vergleich zu den übrigen Preisangaben dürfen diese Preisangaben nicht besonders hervorgehoben sein und müssen im besonderen Verhältnis zum eigentlichen Preis eher „klein“ erscheinen.
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