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Gewerbliche Verkäufe (B2C)

Für gewerbliche Händler gelten auf einem virtuellen Marktplatz sowie im e-Commerce generell besondere Regelungen. Insbesondere im B2C-Bereich sind über die Regeln des Verbrauchsgüterrechts Spezialvorschriften anzuwenden, die bestimmte im C2C- oder B2B-Bereich nicht vorhandene Regelungen beinhalten bzw. zu Gunsten des Verbrauchers gesetzliche Regelungen abändern. Auch hat der gewerblich Handelnde das Risiko, im Rahmen des Wettbewerbsrechts abgemahnt zu werden. Der gewerblich Handelnde sollte sich also bevor er im e-Commerce tätig wird genauestens über die ihn betreffenden Verpflichtungen informieren. Oftmals können ansonsten die aus einem Verstoß resultierenden Folgen erhebliche Kosten nach sich ziehen.

Reicht ein Sternchenhinweis bei den Produktangaben aus?

In diesem Zusammenhang wird gerne die Frage nach dem so genannten "Sternchenhinweis" gestellt. Tatsächlich ist es zulässig, hinter jeden Einzelpreis ein Sternchen zu setzen, welches wiederum klar und unmissverständlich auf die Angaben zur Umsatzsteuer verweist.

Gerade hier aber ist dem Erfordernis der guten „Wahrnehmbarkeit und Deutlichkeit“ durch die Preisangabenverordnung (vgl. § 1 Abs. 4 Preisangabenverordnung) besondere Beachtung zu schenken. Bei dem jeweiligen Sternchen muss für den Verbraucher auf den ersten Blick klar erkennbar sein, dass er weitere Preisangaben, nämlich die Versandkosten gemäß der Fußzeile, zur Kenntnis nehmen muss, um die Preiswürdigkeit der beworbenen Ware einschätzen zu können.

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