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Gewerbliche Verkäufe (B2C)

Für gewerbliche Händler gelten auf einem virtuellen Marktplatz sowie im e-Commerce generell besondere Regelungen. Insbesondere im B2C-Bereich sind über die Regeln des Verbrauchsgüterrechts Spezialvorschriften anzuwenden, die bestimmte im C2C- oder B2B-Bereich nicht vorhandene Regelungen beinhalten bzw. zu Gunsten des Verbrauchers gesetzliche Regelungen abändern. Auch hat der gewerblich Handelnde das Risiko, im Rahmen des Wettbewerbsrechts abgemahnt zu werden. Der gewerblich Handelnde sollte sich also bevor er im e-Commerce tätig wird genauestens über die ihn betreffenden Verpflichtungen informieren. Oftmals können ansonsten die aus einem Verstoß resultierenden Folgen erhebliche Kosten nach sich ziehen.

Wann bin ich gewerblich tätig?
Die Frage, ob jemand als Unternehmer oder Privatperson handelt ist entscheidend, da derjenige der als Unternehmer an eine Privatperson verkauft (B2C-Geschäft) die Verpflichtungen des Fernabsatzrechts einhalten muss. Der Gesetzgeber hat die Begriffe Verbraucher und Unternehmer legal definiert und wie folgt in das BGB aufgenommen:
 
§ 13 BGB. Verbraucher
Als Verbraucher ist jede natürliche Person anzusehen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen Berufstätigkeit zugerechnet werden kann.
§ 14 BGB. Unternehmer
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Diese Legaldefinitionen an sich reichen oftmals nicht aus, um Rechtssicherheit zu verschaffen. Unter Definition muss die Unternehmereigenschaft sodann im Einzelfall geprüft und hinterfragt werden, ob jemand im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt oder eben nicht. Wie dies im Einzelfall vorzunehmen ist, wird in der Rechtsprechung nicht einheitlich festgesetzt.

Anhaltspunkte ob Sie privat oder gewerblich handeln
Folgend finden Sie einige grundsätzliche Anhaltspunkte, welche Ihnen bei der Einschätzung helfen können, ob sie privat oder gewerblich auf Hood.de handeln. Für die Einordnung ist es unerheblich, ob Sie nebenher noch einen anderen Beruf ausüben und nur „nebenberuflich“ auf Hood.de handeln oder ausschließlich auf Hood.de Ihr Geld verdienen.
Wichtig: Ob Sie auf Hood.de gewerblich oder privat handeln ist immer eine Entscheidung, die nur Sie für Ihren konkreten Einzelfall treffen können. Hood.de kann daher diesbezügliche Fragen nicht weitergehend beantworten und keine Einstufungen verbindlich für Sie vornehmen.

Sie handeln typischerweise gewerblich, wenn Sie:

  • Artikel kaufen, um sie wieder zu verkaufen.
  • Artikel verkaufen, die Sie für den Weiterverkauf hergestellt haben.
  • regelmäßig große Artikelmengen verkaufen.
  • häufig neue Artikel verkaufen, die Sie nicht für den eigenen Gebrauch erworben haben.
  • Verkaufsagent sind.
  • für Ihr Unternehmen einkaufen.
 
Sie handeln typischerweise als Privatperson, wenn Sie:
  • Artikel aus Ihrem Privatbesitz verkaufen, die Sie nicht mehr benötigen.
  • Artikel für Ihren privaten Gebrauch kaufen.

Eine Person muss im rechtlichen Sinne selbst beweisen, dass sie nicht Unternehmer ist. Es herrscht also eine umgekehrte Beweislastverteilung (OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.04.2006, - 4 U 119/04 - ). Manche Gerichte arbeiten jedoch mit Indizien, so etwa das Landgericht Mainz, welches allein die freiwillige Bezeichnung als sogenannter „Powerseller“ als Indiz für die Unternehmereigenschaft ausreichen lässt (LG Mainz, Urteil vom 06.07.2005, – 3 O 184/04 - ). Deutlich weiter geht in dieser Frage das OLG Koblenz, Beschluss vom 17.10.2005 – 5 U 1145/05 -, das statt eines Anscheinsbeweis eine komplette Beweislastumkehr für geboten hielt. Demnach müsste der „Powerseller“ die volle Beweislast dafür tragen, dass er kein Unternehmer sei. Das OLG Koblenz folgt damit der Ansicht des OLG Karlsruhe.

Als weitere Indizien werden von Gerichten insbesondere folgende Tatsachen genutzt:

  • Anzahl der Verkäufe
  • Anzahl der Angebote
  • Angebot von gleichartiger oder neuer Ware
  • Unterhaltung eines Hood-Shops
  • Verwendung von AGB
  • Angebot der Ausweisung der Mehrwertsteuer
  • Hohe Anzahl von Bewertungen in Relation zur Zeit
  • Hood.de-Verkaufsagent
  • Regelmäßiger Verkauf von großen Artikelmengen
  • Verkauf von gleichen Artikeln, vor allem Neuwaren, über einen längeren Zeitraum
Wichtig ist in diesem Zusammenhang noch, dass die Eintragung in das Handelsregister oder die Anmeldung beim Gewerbeamt kein Indiz für die Unternehmereigenschaft sind.

Diese Aufzählung ist weder abschließend noch sind die angegebenen Werte für die Feststellung der Gewerblichkeit verbindlich. Sie sollen lediglich einen Anhaltspunkt zur Orientierung geben. Bei Unklarheiten sollten Sie Ihren Status verbindlich klären. Dazu raten wir Ihnen, sich bei einem Steuerberater oder einem Rechtsanwalt über Ihre steuer- und gewerberechtlichen Pflichten zu informieren.

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