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Neuer Beitrag im Café: "Rechtliche Diskussionen"
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Beiträge
hoetensleben (135)
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am 15.02.12
um 09:50:40 Uhr
arnim, das Thema war wohl doch nicht wichtig oder es hat sich erledigt!
arnim99 (177)
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am 13.02.12
um 16:49:57 Uhr
Carmenelektra, wenn es nur ein Paket/Päckchen ist, dann gut aufbewahren !! Schlimmer wäre es wenn es ´ne Couchgarnitur mit Teppich ist, dann wird es eng !! Also ich würde warten bis er wieder gesund ist !! Dann meldet er sich mit Sicherheit !!
schlosskatze (112)
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am 12.02.12
um 12:21:03 Uhr
So würde ich es auch machen
hoetensleben (135)
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am 12.02.12
um 10:36:01 Uhr
@Carmenelektra, ist die Ware bereits bezahlt? Dann ist das nicht so einfach mit dem Wiedereinstellen, denn Eigentümer dieser Ware wärst du nicht mehr. Rechtsverbindliche Auskünfte kann dir dann nur ein Rechtsanwalt geben. Vielleicht hier: http://www.hood.de/das-hood-rechtsportal.htm. Zusätzlich dieser Link: http://www.hood.de/tips/1237/wie-lange-bin-ich-an-einen-kaufvertrag-gebunden-wenn-die-andere-partei-ihre-pflichten-nicht-erfuellt-.htm. Hier würde die andere Partei (der Käufer) seine Pflicht zur Annahme der Ware nicht erfüllen. Ich persönlich würde über "Handelspartner erinnern" agieren. Hierbei würde ich den Käufer an seine Abnahmepflicht erinnern. Dabei ihn auffordern, nun wiederum anfallende Versandkosten zu überweisen. Als Frist würde ich 4 Wochen nehmen. Die Frist würde so lang ausfallen, da ja die Ware bezahlt ist und möglicherweise der Käufer Probleme hat (Krankenhaus o.ä.). Auch würde ich mitteilen, dass die Ware anschließend neu eingestellt und ich ihm, nach Bekanntwerden seiner Bankdaten, den Auktionsbetrag (ohne Versandkosten) rückerstatten werde.
Carmenelektra (865)
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am 12.02.12
um 09:54:49 Uhr
Hallo wer kann helfen ? Habe ein Päckchen wieder zurück bekommen dann den Käufer angeschrieben .Keine Antwort erhalten.Verkauf war im Dezember wie lange muß ich warten bis ich den Artikel wieder einstellen kann und was muß ich tun ? MFG
schlosskatze (112)
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am 07.02.12
um 13:31:34 Uhr
@arnim99: sieht ganz so aus..........von der Sorte, die ich beschrieben habe, gibt´s bestimmt noch ein paar mehr
arnim99 (177)
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am 06.02.12
um 23:56:13 Uhr
schlosskatze, so wird es ganz sicher sein !! Mein "Kontrahent" meinte damals ob ich meine Uhren aus dem Sperrmüll hätte !! Ich schrieb ihm darauf das ich auch nichts dagegen sage das er Toilettenpapier in Buchform verhökert !! Das war ihm dann wohl zuviel gewesen !! Ich hatte danach zwar einige Rennereien ( FA und zum OA ) und er vermutlich ´ne feuchte Unterhose ...:--))).macht nix ....
mondyh57 (111)
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am 05.02.12
um 08:53:40 Uhr
Das Landgericht Hanau hat mit Urteil vom 28.09.2006 Aktenzeichen 5 O 51/06 entschieden, dass bei 25 Verkäufen innerhalb von 2 Monaten sowie einem vorherigen Ankauf zum Zwecke des Weiterverkaufs eine Gewerblichkeit vorliegt. Wird Bekleidung als Neuware in verschiedenen Größen angeboten, so liegt ebenfalls eine Unternehmereigenschaft vor (Landgericht Hannover vom 15.04.2005, Aktenzeichen 18 O 115/05). Das Amtsgericht Bad-Kissingen hat mit Urteil vom 04.04.2005, Aktenzeichen 21 C 185/04 entschieden, dass Unternehmer derjenige ist, wer 154 Bewertungen bei eBay erhalten hat und alles versteigert was im Haushalt nicht mehr benötigt wird. Werden zwei Armbanduhren verkauft, liegt ein gewerblicher Handel vor (Amtsgericht Itzehoe, Urteil vom 18.05.2004, Aktenzeichen 57 C 361/04). Bei einem Powersellerstatus, eigenen allgemeinen Geschäftsbedingungen und 50 Auktionen liegt eine Tätigkeit als Unternehmer vor (OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.07.2004, Aktenzeichen 6 W 54/04). Das OLG Frankfurt hat beschlossen, dass 68 Verkäufe innerhalb von 8 Monaten in einem Grenzbereich liegen, in welchem sowohl ein privater, als auch ein geschäftlicher Verkehr denkbar ist (Beschluss vom 07.04.2005, Aktenzeichen 6 U 149/04).
sparen-bei-geiz (31)
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am 04.02.12
um 12:41:21 Uhr
Man kann tausende gebrauchte Artikel einstellen.Solange es Sachen aus dem eigenen Haushalt sind und es sich nicht um Neuware mit Gewinnerziehlungsabsicht handelt.Das nennt sich schlichtweg"umschichtung des Hausrats in Bezug auf eigene Gebrauchtwaren"dieses ist grundsätzlich Privat und nicht gewerbliches Handeln über Internetverkaufsplattformen.Quelle: Information der Stadt Oberhausen sowie auch des Finanzamtes Oberhausen Süd.*Gruß* geiz :o) ;o) ! ****
kinderklassiker (1746)
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am 03.02.12
um 20:25:07 Uhr
Bottom : - Alle Shopartikel - Hallo , gibt es hier auch welche , die den Bottom, der vorher in der Navigationsleiste mit drin war , vermissen. Finde , daß es eine Zumutung für Kunden ist , denn, um nun in einen Shop zu gelangen , ist es sehr umständlich und nur mit viel Geduld zu finden. Wie ist Eure Meinung ??? Wurde dies schon bei hood reklmamiert ???
schlosskatze (112)
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am 03.02.12
um 16:03:25 Uhr
@arnim99: das kann auch möglich sein...............es gibt nämlich einen "ganz reizenden" User, der seine Namen wie seine Unterhosen wechselt und auch gerne andere User bei Hood anschwärzt. Eine Bekannte von mir bekam von Hood auch ein Anschreiben, das ihreAngebote "gewerblich" aussähen und sie sich doch als "gewerblich" anmelden solle. Das ganze passierte, nachdem sie sich gegen die Unterstellungen dieses Users gewehrt hat.
arnim99 (177)
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am 30.01.12
um 18:54:02 Uhr
......monatlich.......
arnim99 (177)
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am 30.01.12
um 18:52:27 Uhr
S-K1, kann es sein das Du hier einen "Feind" hast ?? Ich hatte etwas ähnliches !! Mich hatte einer ( nach Streitereien im damaligen Politik-Cafe) bei hood.de angeschissen, da kam auch ein Schreiben mit dem Hinweis das meine Auktionen gewerblich aussehen und ich auf gewerblich umsteigen soll !! Mein damaliger Umsatzdurchschnitt lag bei 43 Euro ....
schlosskatze (112)
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am 22.01.12
um 18:37:03 Uhr
Das kann nur ein Irrtum sein........
mondyh57 (111)
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am 22.01.12
um 08:27:31 Uhr
Handelt sich bestimmt um einen Irrtum, würde ich noch einmal nachfragen.
S-K1 (268)
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am 21.01.12
um 18:58:46 Uhr
Hallo, ich habe seit September 2009 doch wirklich 2 Artikel für zusammen 35,80 Euro bei Hood verkauft. Jetzt soll ich auf Anweisung von Hood.de mein Mitgliedskonto auf gewerblich umstellen. Das ist nicht deren Ernst oder?
Lucys_shopping-center (40)
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am 21.01.12
um 12:57:31 Uhr
hallo zusammen.wenn man die agbs ,widerufrecht anzeigt,ohne ware anzubieten.kann man abgemahnt werden.danke für die antworten
annamaria1951 (582)
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am 20.01.12
um 12:23:50 Uhr
Nun dafür kostet die Behandlung von Erkrankungen durch durch aktiv- und passiv Rauchen entstehen 3 mal soviel wie unser Staat an Steuern durch die Tabaksteuer einnimmt.
torte2 (0)
 
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am 19.01.12
um 21:42:53 Uhr
Die Darstellung der Gefahren durch E-Zigaretten und der darin verdampften Liquids führt die Bevölkerung an der Nase herum. Es käme auch niemand auf die Idee, Bier zu verbieten oder in Apotheken zu verbannen, das pro Liter mindestens die doppelte Menge an Nitrosaminen als vereinzelte Liquidproben enthalten kann. Neuere Tests von E-Zigarettenhändlern fanden im Übrigen keinerlei Nitrosamine in den jüngst untersuchten Liquids [13, 14]. Zur Zeit gibt es in Deutschland ca. 1,2 Millionen Dampfer, welche sich nicht jeden Tag eine Schachtel Zigaretten kaufen. Damit gehen der Industrie und dem Staat jeden Tag mind. 6 Millionen Euro an Umsatz und Steuern verloren.
torte2 (0)
 
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am 19.01.12
um 21:38:39 Uhr
http://www.wahrheit-ueber-ezigaretten.de/e-zigarette-und-tabaksteuern/dokumente E zigarette Fakten und Zahlen und Untersuchungsberichte
torte2 (0)
 
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am 19.01.12
um 21:37:16 Uhr
http://www.wahrheit-ueber-ezigaretten.de/e-zigarette-und-tabaksteuern/e-zigarette-und-die-tabaksteuer Die e zigarette und Tabacksteuer
torte2 (0)
 
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am 19.01.12
um 21:36:34 Uhr
http://www.wahrheit-ueber-ezigaretten.de/e-zigarette-und-tabaksteuern/chemisches Inhaltstoffe
torte2 (0)
 
Meine Auktionen
am 19.01.12
um 21:35:58 Uhr
Die Warheit über E zigaretten http://www.wahrheit-ueber-ezigaretten.de/e-zigarette-und-tabaksteuern/das-sagt-die-wissenschaft
jadeblitz (12)
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am 16.01.12
um 08:16:16 Uhr
Bitte auch zeichnen: http://www.openpetition.de/petition/online/e-zigaretten-duerfen-nicht-verboten-werden
ebayfreak (1)
 
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am 13.01.12
um 07:17:11 Uhr
Mit Erstversuch meinte ich, mich mit einer Diskussion bzw Frage hier zu melden. Problem ist übrigens gelöst! lg
blisty (763)
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Geprüftes Mitglied
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am 12.01.12
um 19:35:32 Uhr
@ebayfreak: naja, Erstversuch hier ist es bestimmt nicht *grins* - du hast doch schon am 02.09.05 + 04.12.08 hier was gekauft - zudem hast du seit deiner Anmeldung am 25.08.03 insgesamt 4 Artikel hier gekauft. Zum eigentlichen Thema: Dein Verkäufer hat 100% positiv - ich würde ihm vertrauen, ohne Paypal. Wenn er Paypal anbietet und Paypal das ablehnt, ist das m. E. Sache des Verkäuers (erst einmal sollte sich der VK schlau machen *grins*). Bei google habe ich einen Eintrag von 2010 gelesen, wo ebäh und paypal E-Zigaretten ablehnen - ob das immer noch so ist "keine Ahnung".
ebayfreak (1)
 
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am 11.01.12
um 18:46:25 Uhr
Huhu...Ist mein Erstversuch hier... Ich habe vor ner Stunde einen Artikel gekauft, der mit Paypal bezahlt werden kann 0043948233 Paypal lehnt die Zahlung in der Kaufabwicklung ab, da es sich damit verhält wie mit Kubanischem RUM Für die ist das ein verbotener Artikel. Hab extra mal angerufen warum die Zahlung abgelehnt wird. Dumm gelaufen sag ich mal Ich zahle keine Warensendung per Vorkasse (Überweisung)
Petty04 (0)
 
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am 11.01.12
um 00:14:59 Uhr
Happy wünsch Dir eine gute Nacht
wanted-things (26)
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am 09.01.12
um 22:44:30 Uhr
hallo ! ich winke mal in die runde :) bin neu hier, aber vielleicht kann ich jemandem ja hin und wieder helfen. nach 24 jahren business, 14 jahren verkauf in online-auktionshäusern und etlichen jahren paypal gibt´s fast nix, was ich nicht schon selbst erlebt und durchgestanden hätte :)
schmuck-aktiv (327)
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am 01.01.12
um 23:50:37 Uhr
Frohes Neues Jahr
jadeblitz (12)
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am 29.12.11
um 21:47:55 Uhr
http://www.openpetition.de/petition/online/e-zigaretten-duerfen-nicht-verboten-werden
emf (17)
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am 28.12.11
um 19:49:39 Uhr
...wenig Hobbyadvokaten unterwegs...
hupo! (69)
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am 26.12.11
um 17:12:09 Uhr
huhu und hallöchen alle miteinander :o) ....mal eben durchgehuscht und allen einen schönen zweiten und vor allen dingen einen guten rutsch gewünscht!!! :)
schmuck-aktiv (327)
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am 24.12.11
um 16:58:50 Uhr
Ein Frohes fest und ein erfolgreiches neues Jahr 2012
Bunkern (21)
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am 23.12.11
um 18:38:28 Uhr

elkes_bastelecke (284)
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am 17.12.11
um 18:33:28 Uhr
im Platinshop hat man auf der linken Seite den Suport- dorthin schreiben und alles schildern,in der Regel erhält man schnell eine Antwort
orthopaediefalter (3)
(nicht mehr registriert)
 
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am 17.12.11
um 11:03:48 Uhr
gutne Morgen Leute, ich bin seit ca. 1 Monat hier gewerblich angemeldet.Nun hat eine rbei mit gekauft der schon -1 Bewertungspunkt hat. Der Kunde hatte bei seinem letzten Kauf, bei einem anderen gewerblichen, ebenfalls gekauft anschließend storniert. Nun hat er bei mir gekauft und innerhalb von 2 Minuten storniert"eine rhat sich elegal eingeloggt"war der Grund. Was kann ich nun machen wenn ich Ihn neutral oder negativ bewerte und er mich dann negativ bewertet,da ich ja im Rcht bin das er ein "Spaßbieter" ist? Gibt s bei denn einen Kundenservice der sich darum kümmert? So hoffe Ihr blickt durch danke für eue Antworten
scholli78 (2)
 
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am 11.12.11
um 21:58:31 Uhr
http://internetkohle.blogspot.com/ Hallo Leute mein Neuer Blog schaut mal vorbei wird mich freuen Vielen Dank! (y) (y)
blisty (763)
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am 09.12.11
um 14:12:09 Uhr
wie dumm muss der "Typ-Mensch" sein, der seine Festplatte nicht löscht bzw. sie zerstört. Um ganz sicher zu gehen, dass KEINER Zugriff darauf haben kann = Zerstörung.
hoetensleben (135)
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am 09.12.11
um 11:35:44 Uhr
http://www.jusline.de/Bundesdatenschutzgesetz_(BDSG).html . Ich sehe da keine Verpflichtung, die Daten zu löschen. Aber man kann es ja tun, bevor irgendjemand damit Schundluder treibt.
tomski43 (87)
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am 09.12.11
um 10:48:09 Uhr
Frage bzgl. Datenschutz: Wenn jemand eine Festplatte verkaufen will, die zuvor einem anderen gehört hat (z.B. PC im Müll gefunden). Ist er verpflichtet die Daten zu löschen, bevor er den PC bzw. die Festplatte weiter verkauft?
Harlekinkatze (159)
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am 05.12.11
um 15:27:29 Uhr
Hallo Annamaria....bei Käufen oder Verkäufen hatte ich bisher noch keine Probleme. Aber was nicht ist, kann immer noch werden *nichthoff* Man sollte Kunden, die nicht zahlen, genau beobachten und sich die Daten merken und bei Zahlungen über PayPal einfach verstärkt die Augen offen halten.
annamaria1951 (582)
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am 03.12.11
um 16:07:34 Uhr
Hallo Harle..hatte vor einigen Wochen auch eine Paypal Bestätigungsüberweisung auf meinem Bankkonto, von einem nicht existierenden Kunden. Meine Bank hat die Überweisung zurückgeschickt. Zuvor hat einer was gekauft, der hatte dann meine Bankverbindung. Dieser Käufer hat sich auch gleich wieder bei Hood abgemeldet. Da der Vorfall mit Paypal einige Zeit später war, brachte ich das nicht gleich mit dem Käufer in Verbindung. Also lohnt es sich die nicht Bezahler zeitnah an Hood zumelden?!
Harlekinkatze (159)
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am 02.12.11
um 20:24:40 Uhr
Hallo guten Abend an alle PayPal-Kunden :-) Ich will hier nur kurz eine Warnung loswerden: Gestern erhielt ich eine Mail von PayPal, in der mir mitgeteilt wurde, dass mein Sicherheitsschlüssel nicht aktiviert werden konnte und mein Zugriff nur noch beschränkt möglich sei. Ich wurde aufgefordert, einen Link zur Überprüfung meiner Kontodaten zu klicken oder mich so bald als möglich bei PayPal anzumelden. Ich habe mich daraufhin sofort mit PayPal in Verbindung gesetzt (weil bei mir alle Alarmglocken losgingen) und mir wurde heute mitgeteilt, dass diese Mail NICHT von PayPal stammt. Der Absender ist "Support [uberprufung@paipoint.com]. Also wenn so eine Mail kommt: Hände weg und SOFORT löschen.
hoetensleben (135)
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am 02.12.11
um 14:53:27 Uhr
http://www.hood.de/tips/815/ich-fuehle-mich-ungerecht-bewertet-wie-kann-diese-bewertung-geloescht-werden-.htm
AliMente (88)
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am 02.12.11
um 13:56:59 Uhr
Hallöchen zusammen! Habe einen Artikel gekauft und bezahlt. Weil sich nach einer Woche nix gerührt hat, hab ich mehrmals nachgefragt ob das geld angekommen ist und die Ware schon verschickt wurde. Auch habe ich den Handelspartner über Hood "erinnern" lassen. Da sich drei Tage später immer no nix getan hat, habe ich eine negative Bewertung mit entsprechendem Kommentar abgegben. Plötzlich kam eine Reaktion und eine ebenfalls negative Bewertung. Kann ich diese löschen lassen? Denn ich habe ja bezahlt und die Wahrheit geschrieben. Ware oder geld zurück habe ich auch nicht!Wie steht die Chance, dass die Bewertung rauskommt, da ich davon ausgehe, dass sich der VK einfach rächen wollte??
arnim99 (177)
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am 02.12.11
um 12:48:33 Uhr
Bunkern, warum codierste uns denn Deine Mitteilungen hier ?? Und in den anderen Cafe´s ?? Sag uns doch einfach was Du willst.....:--))
Bunkern (21)
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am 01.12.11
um 16:18:09 Uhr
zaitronics (382)
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am 30.11.11
um 21:51:14 Uhr
Die BRD hat mit Ihrem Widerrufsbelehrung vom 11.06.10 die Europäische Union verärgert und muste eine neue erarbeiten. Diese wurde per Gesetzestext mit dem 04.08.11 veröffentlicht, hier war eine Übergangsfrist bis zum 4.11.11 eingeräumt worden. Das Urteil sagt jetzt, das es keine Geringfügigkeit ist, wenn der Shopbetreiber (oder gewerblicher Hoodie) immer noch die alte Widerrufsbelehrung verwendet. Dann drohen nicht nur Abmahnung, sondern eventuell auch Schadensersatz - deshalb am besten die Widerrufsbelehrung von Hood.de verwenden... Fehler im Sinn sind Absicht.
alpakaandmore (161)
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am 30.11.11
um 18:48:10 Uhr
Hab grad das gelesen...kann nur sagen, armes Deutschland...ohne Paragraphen Ritter..rechtsverdreher geht wohl garnix mehr. Bald wird Euch noch genau vorgeschrieben wann und wie lange Ihr fuer Koerper Hygene brauche duerft. Das hab ich grad gefunden...wers versteht ohne Jurastudium...alle Achtung! Oberlandesgericht Hamm bestätigt die bisherige Rechtsprechung: Widerrufsbelehrung mit Hinweis auf BGB - InfoV ist wettbewerbswidrig! Das Oberlandesgericht Hamm hat seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, nach welcher eine Widerrufsbelehrung, innerhalb der auf Vorschriften der (zum 11.6.2010 abgelösten) BGB - InfoV Bezug genommen wird, wettbewerbswidrig ist und keinen Bagatellverstoß dar­stellt. Das OLG Hamm hatte bereits mit Urteil vom 26.05.2011 - I-4 U 35/11 - (http://www.jm.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2011/I_4_U_35_11urteil20110526.html) klargestellt, dass eine Widerrufsbelehrung den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entsprechen muss. Das OLG Hamm bestätigt mit Urteil vom 13.10.2011 - I-4 U 99/11 - (http://www.jm.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2011/I_4_U_99_11urteil20111013.html) seine bisherige Rechtsauffassung und hat insbesondere dem Einwand des Antragsgegners, die Nennung von Vorschriften der BGB-InfoV sei eine Bagatelle, da sich lediglich die Paragra­phenkette, nicht aber der rechtliche Inhalt geändert habe, eine deutliche Absage erteilt. Für die Änderungen der Widerrufsbelehrung durch das "Gesetz zur Anpassung der Vor­schriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge" vom 27.7.2011, BGBl. I S. 1600 (http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/Gesetz_..._Bundesgesetzblatt.pdf) und (www.bundesrat.de; weiter: Drucksache; 288/11) folgt hieraus, dass die ab dem 11.6.2010 gültigen Widerrufsbelehrungen spätestens mit Ab­lauf der Umsetzungsfrist am 4.11.2011 vollständig zu ersetzen sind!