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Sollte ich eine Abmahnung unterschreiben?

Im Fall einer eindeutigen Rechtsverletzung sollte vor der Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden.

Die den meisten Abmahnungen beigefügten Erklärungen sind viel zu weit gefasst und haben eine deutlich zu hohe Vertragsstrafe zum Gegenstand. Sie können eine solche Erklärung daher auch in abgeänderter Form abgeben. Da hier jedoch strikte Regeln einzuhalten sind, sollten Sie dies nicht ohne anwaltliche Hilfe vornehmen. Ansonsten ist die abgegebene Erklärung unwirksam und es folgt ein Verfügungs- bzw. Hauptsacheverfahren, welches hohe Kosten verursacht.

Nochmals: Die Verwendung urheberrechtlich geschützter Fotografien ist unzulässig. Schon der einmalige Verstoß indiziert nach ständiger Rechtsprechung die Wiederholungsgefahr. Sollten Sie keine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgeben, werden Sie mit relativer Sicherheit in einem etwaigen Verfahren unterliegen und erhebliche Folgekosten tragen müssen. Mit Erschrecken stellen wir in diesem Zusammenhang immer wieder fest, dass hier nicht versierte Kollegen schlechte Beratung leisten und ihre Mandantschaft in hohe Kosten treiben. Ein eindeutiger Verstoß ist nicht wegzureden und bleibt nicht ohne Folge!
In einem solchen Fall reduziert eine – bestenfalls angepasste – Erklärung die Folgeschäden.