Nein, das Löschen des Fotos im Internet reicht zur Beseitigung des Verstoßes nicht aus.
Allein mit der Beseitigung der Rechtsverletzung, beispielsweise durch Löschung des streitgegenständlichen Fotos von einer Webseite oder ein mündliches Unterlassungsversprechen, hält die Rechtssprechung für unzureichend. Nur die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung hilft hier weiter.
Zusätzlich muss das Bild unbedingt entfernt werden. Dies ist nach erfolgreicher Beendigung einer Auktion durch den Nutzer selbst nicht mehr möglich. Sie müssen hier nachweisen, dass Sie Hood.de unverzüglich zur Löschung des Bildes in der Auktion aufgefordert haben. Nur so haben Sie alles Erforderliche getan, um einen erneuten, abmahnwürdigen Verstoß zu vermeiden. Ansonsten droht eine weitere Abmahnung, da ein neuer Verstoß vorliegt, sowie die Zahlung der Vertragsstrafe.