Eine 'Planmässige Wesensuntersuchung'. Mit einem Beitrag: Persönliche Meinung und sachliche Verantwortung von Josef Strzygowski
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Mit 2 Tafeln und 44 Abb (im Anhang)
Persönliche Meinung und sachliche Verantwortung von Josef Strzygowski
Markt und Wissenschaft sind im Gebiete der Bildenden Kunst zwei Seiten der Öffentlichkeit, die nicht miteinander verwechselt werden dürfen; für den Markt mag die Meinung einer Persönlichkeit, an deren Urteil sich Sammler und Händler als maßgebend gewöhnt haben noch so lange zulässig erscheinen, als in den sogenannten "Expertisen" nur Kennermeinungen ohne nähere wissenschaftliche Begründung gefordert werden. Und wenn sich auch in noch so vielen Fällen die Unzulänglichkeit der nur zu oft recht oberflächlich verfaßten Expertisen herausstellen dürfte - der Markt wird davon ebenso schwer abzubringen sein, wie die Allgemeinheit, wenn sich in anderer Wendung z. B. ein wissenschaftlicher Klüngel durch die akademische Gesetzgebung von Jahrhunderten das maßgebende Vorrecht erworben zu haben glaubt, die Wissenschaft zu zügeln und alle Welt gewohnheitsmäßig auf eine einzige als die allein rechtgläubige Richtung schwärt. Nun ist aber die Wissenschaft doch eigentlich etwas anderes, d. h. muß andere Maßstäbe anlegen als der launische Markt. In der Wissenschaft gibt es -das muß der Kunstgeschichte noch heute gesagt werden - keine Meinung, sondern nur eine begründete Annahme; keinen Aberglauben, sondern nur eine ersehnte Wahrheit, um die wir alle verantwortlich ringen. Die Sache ist dabei eine einzige, ihre Beurteiler dagegen wie Sand am Meere. Es kommt darauf an, daß der Kampf der Meinungen die Sache an sich in ihrer einfachen und schlichten Tatsächlichkeit nicht in Verwirrung bringe. Es geschieht schließlich nicht alle Tage, daß ein Alexander die heiligen Bücher der Iranier oder ein Shihhuang-ti die der Chinesen verbrennt und die Schriftgelehrten dann ins Endlose um die Richtigkeit der Wiederherstellung streiten können. Besonders in der Forschung über Bildende Kunst und dem, was davon den Markt allein beschäftigt, in den erhaltenen Denkmälern, liegt die Tatsache greifbar und anschaulich wie ein Naturding vor uns und bleibt glücklicherweise erhaben über den Streit der Meinungen, so lange als Gesetz gilt oder gelten wird, daß ein Kunstwerk in seinem Bestande nicht berührt werden darf. Im Übrigen mögen die Gelehrten streiten, so viel sie wollen so lange die Öffentlichkeit nicht irregeführt wird oder der Klüngel gar versucht, die ihre eigenen Wege Gehenden mundtot zu machen. Geschieht dies aber, dann ist es allerdings notwendig, Gegenmaßnahmen vorzuschlagen. Bleiben wir zunächst bei einer rein sachlichen Frage.
Die in Berlin erscheinende Zeitschrift "Die Kunstauktion" hat in ihrem 4. Jahrgange, Nr. 33 vom 17. August 1930, begonnen, Zuschriften über die Frage der
Verlag: Amalthea *
Einband: Leinen *
Ort: Zürich /Leipzig /Wien *
Seitenzahl: 148 *
Format: 278 x209mm
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