Wegen der neuen gesetzlichen Bestimmungen erfolgt die Auktion unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, Garantie und Rücknahme. Da es sich um einen Privatverkauf handelt, kann ich keine Garantie nach neuem EU-Recht übernehmen. Der Bieter erklärt sein Einverständnis mit Abgabe seines Gebotes. Laut neuem EU-Recht muss dieser Zusatz unter jeder Online-Auktion stehen, sonst haftet der Verkäufer auch als Privatperson für die verkaufte Ware.