Im Runderlass vom 29.7.1936 hat der Herr Reichsminister des Innern den Behörden die Pflege der deutschen Sprache zur Pflicht gemacht. Sprache und Volk, Volkstum und Sprache sind nicht zu trennen. Unsere Muttersprache bedarf als Erbgut des Volkstums sorgsamer Pflege und treuer Hut, um sie vor Willkür, sprachlichen Nachlässigkeiten und Verflachung zu schützen. Die Beamten sind als Mittler zwischen Volk und Staat hierzu besonders berufen und verpflichtet. Das Amtsdeutsch muss in seiner Art mustergültig sein und der edlen Zwecksprache dienen. ... Das Heft soll ... die Sauberkeit im Sprachlichen und die Gewandtheit im schriftlichen und mündlichen Gedankenaustausch fördern und Fehler aus Gedankenlosigkeit verunmöglichen. (Aus dem Vorwort)
Pappeinband (Softcover), 232 Seiten Verlag Beamtenpresse GmbH, 1943, 2. Auflage Gewicht: 201 g Erhaltungszustand: deutliche Lager- und Gebrauchsspuren, Seiten und Einband altersbedingt gebräunt, Seiten tw. eselsohrig, Namenseintrag d. Vorbes. auf Einbandinnenseite u. Vorsatzblatt
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