Rechtliches zur Auktionsabwicklung: Dies ist eine Versteigerung im Sinne § 156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende nach §312d Artikel 4 Absatz 5 BGB kein Rücktrittsrecht genießt. ES GELTEN DIE EU RICHTLINIEN FÜR PRIVAT VERKÄUFER.