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schöne alte Kuchenplatte aus Glas mit Verzierungen
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Beschreibung
Schöne alte Kuchenplatte aus Glas mit reichlichen Verzierungen - an einer Stelle ist leider ein Stück herausgebrochen, was man aber nur nach intensiver Suche finden kann. Schöne Erinnerung an Oma´s Zeiten. Verschenken Sie diese Antiquität zum Muttertag, Geburtstag, Jahrestag, Hochzeitstag oder Namenstag, gefüllt mit Selbstgebackenem oder Konfekt
Länge 30,5 cm, Breite 14,5 cm, Höhe 1,9 cm
Versand nach Überweisung. Porto und Verpackung trägt der Käufer:
- 4,40 Euro unversicherter Versand (Post Päckchen)
- 4,80 Euro versicherter Versand
innerhalb Deutschlands oder gerne auch Abholung. Bei mehreren ersteigerten Artikeln nenne ich Ihnen die neuen Versandkosten nach Auktionsende (natürlich gibts Versandrabatt).
Am liebsten versende ich per versichertem Versand, da diese Versandart nachvollziehbar ist! Nur auf ausdrücklichen Wunsch und Risiko des Käufers, versende ich die Artikel auch als Päckchen, Brief- Bücher- oder Warensendung – ich biete sie daher nach Möglichkeit an. Ich behalte mir Irrtümer, bei den von mir berechneten Versandkosten und Preisänderungen der Beförderungsunternehmen, vor. Eventuell von mir im Text genannte, rechtlich geschützte Markennamen, werden hier nur erwähnt, weil sie ein Teil der Beschreibung sind und die besondere Qualität der Produkte verdeutlicht und unterstreicht.
Privatverkauf! Hinweise zur Gewährleistung: Unabhängig von der nachfolgenden Regelung zur Verkürzung der Gewährleistungsfrist bei gebrauchter Ware gilt für die Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus Gewährleistung eine Frist von 2 Jahren bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung meinerseits oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung meines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Des Weiteren gilt unabhängig von der nachfolgenden Regelung zur Verkürzung der Gewährleistungsfrist bei gebrauchter Ware für die Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus Gewährleistung eine Frist von 2 Jahren bei sonstigen Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung meinerseits oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung meines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Übrigen wird die Gewährleistung ausgeschlossen.
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